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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern BeatBastic
22.05.2010, 20:11 Uhr

Auf Verzögerungsstreifen blinken

Hey,

bei der Fahrt mit einem Bekannten, der ebenfalls über den Führerschein verfügt, stellte sich uns auf der Autobahn folgende Frage:
Es ist auf der Autobahn ja selbstverständlich, rechtzeitig vor dem Abfahren zu Blinken. Also wird dann auch beim Fahrstreifenwechsel geblinkt. Wie ist es, wenn ich auf den Streifen gefahren bin: Muss ich beim Abfahren (also fahren auf diesem Streifen) ebenfalls blinken?

Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
23.05.2010, 10:47 Uhr

zu: Auf Verzögerungsstreifen blinken

Wenn der Fahrstreifenwechsel beendet ist, gibt es keinen Grund mehr, um noch weiter zu blinken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.05.2010, 02:14 Uhr

zu: Auf Verzögerungsstreifen blinken

Ich sehe das anders, denn nach dem Wechsel auf den Verzögerungsstreifen folgt ja erst das eigentliche Abfahren von der Autobahn, was man als Abbiegen ansehen kann. Dann gelten nicht nur die Regeln des § 18 StVO zum Ausfahren von der Autobahn, sondern auch die Regeln des § 9 StVO zum Abbiegen.

Unabhängig davon finde ich es eindeutiger, wenn man so lange blinkt bis es ganz eindeutig ist, dass man abfährt und keinesfalls wieder zurück auf die Autobahn möchte. Ich empfehle daher bis etwa zum Beginn der Rechtskurve, also etwa bis zur Höhe des Ausfahrt-Schildes, zu blinken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
25.05.2010, 11:07 Uhr

zu: Auf Verzögerungsstreifen blinken

Der §9 schreibt nicht vor, dass man während des Abbiegens blinkt, sondern dass man das Abbiegen rechtzeitig ankündigt. Während des Abbiegens kann man das Abbiegen nicht mehr ankündigen, also braucht dann auch nicht mehr geblinkt zu werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.05.2010, 18:19 Uhr

zu: Auf Verzögerungsstreifen blinken

»Der §9 schreibt nicht vor, dass man während des Abbiegens blinkt, sondern dass man das Abbiegen rechtzeitig ankündigt.«

Richtig, und daher muss ich das Abbiegen so lange ankündigen, wie es noch nicht beendet ist oder zumindest so lange bis es noch nicht begonnen hat. Mache ich den Blinker schon aus, wenn ich gerade erst auf den Verzögerungsstreifen gewechselt bin, dann kündige ich ja das Abbiegen nicht mehr an, obwohl es erst noch folgt.

Der Blinker ist ein Fahrtrichtungsanzeiger, und ich wüsste nicht, warum ich meine Fahrtrichtung nicht eindeutig anzeigen soll, wenn der Wechsel der Fahrtrichtung erst bevorsteht.

»Wenn es Abbiegen wäre, würde der Verordnungsgeber das doch auch so schreiben lassen, oder? »(10) Das Abbiegen von Autobahnen ist nur an Stellen erlaubt ...««

Da sehe ich keinen Widerspruch. Abbiegen ist das Verlassen der ursprünglichen Fahrtrichtung bzw. Strecke. Insofern kann man auch das Ausfahren von der Autobahn als Abbiegen ansehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern fraszy
29.05.2010, 23:22 Uhr

zu: Auf Verzögerungsstreifen blinken

Es gibt einige Urteile, welche â EUROžverkehrsklärendesâ EUROœ Blinken verlangen! Will heißen ich muss für die Anderen denken, damit sie meinen Blinker zweifelsfrei deuten können!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
03.06.2010, 22:42 Uhr

zu: Auf Verzögerungsstreifen blinken

Hallo,

ich würde in dieser Situation vorschlagen:
Blink einfach so lange, bis sich die Abfahrt eindeutig von der Autobahn trennt. Besser zu lange geblinkt, als zu kurz.


Gruß,

diezge

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Rechtsabbieger müssen warten

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie im Bereich dieses Verkehrszeichens zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-110

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten

Sie müssen mit an- und abfahrenden Taxen rechnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Ãœber Schachtdeckeln