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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kawalex
19.03.2010, 22:57 Uhr

Fahrrad, Alkohol, Probezeit und noch vieles mehr....

Hallo, ziemlich vielseitiges Problem

mit 17 ohne jeglichen Führerschein bin ich betrunken mit dem Fahrrad gestürzt ohne Fremdbeteiligung. Folge: MPU u. Aufbauseminar. Nach zwischenzeitlich fast 4 Jahren hab ich durch zufall mitbekommen das ich für das damalige Vergehen 7 punkte in flensburg bekommen habe!?. nun meine fragen. meine probezeit wurde somit auf 4 jahre verlängert? was passiert wenn ich jetzt wieder punkte kassiere? war es rechtens das ich keine mitteilung bekommen habe das ich punkte bekam? kann ich irgendwie mittels rechtsanwalt dagegen vorgehen? punkte bestehen 10 jahre!

vielen dank, mfg alex

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.03.2010, 06:58 Uhr

zu: Fahrrad, Alkohol, Probezeit und noch vieles mehr....

anwälte sollten mehr gegen trolls vorgehen.

mfg

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20.03.2010, 11:15 Uhr

zu: Fahrrad, Alkohol, Probezeit und noch vieles mehr....

1. Warum Troll?

2. Warum Aufbauseminar?

Wenn Du noch keine FE hattest, warst Du bei Tatbegehung nicht in der Probezeit.
Daher wurde die Probezeit nicht verlängert.
Dass bei einer Verurteilung nach § 316 StGB 7 Punkte eingetragen werden, ergibt sich aus dem Gesetz. Daher musst Du darüber nicht gesondert informiert werden.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.03.2010, 18:27 Uhr

zu: Fahrrad, Alkohol, Probezeit und noch vieles mehr....

»1. Warum Troll?
2. Warum Aufbauseminar?«


Naja, vielleicht gerade deswegen. ;-)
Ohne FE gibt es auch kein Aufbauseminar.

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20.03.2010, 19:20 Uhr

zu: Fahrrad, Alkohol, Probezeit und noch vieles mehr....

was ist troll? danke

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20.03.2010, 19:46 Uhr

zu: Fahrrad, Alkohol, Probezeit und noch vieles mehr....

das stand in meinem ergebnis der mpu das mir noch ein aufbauseminar empfohlen wird. und die führerscheinstelle hat dies dann auch verlangt. ok aber wenn das mit der probezeit schon mal so ist bin ich ja schon froh.... danke

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20.03.2010, 21:41 Uhr

zu: Fahrrad, Alkohol, Probezeit und noch vieles mehr....

Vermutlich handelte es sich um eine positive MPU mit Kursauflage, und der Begriff "Aufbauseminar" war einfach missverständlich.

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21.03.2010, 11:51 Uhr

zu: Fahrrad, Alkohol, Probezeit und noch vieles mehr....

ok, das kann sein. und was heißt das jetzt für mich falls ich nochmals punkte bekommen sollte?

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21.03.2010, 13:57 Uhr

zu: Fahrrad, Alkohol, Probezeit und noch vieles mehr....

Du hast, wie gesagt, 7 Punkte im VZR.
Bezüglich der Punkte oder der Probezeit gelten jedoch für Dich keine Sonderregelungen.

Unabhängig davon bleibt Deine Tat jedoch 15 Jahre im VZR gespeichert. Bei einer weiteren Trunkenheitsfahrt innerhalb dieses Zeitraums (ausgenommen sind bloße Verstöße gegen die 0,0 0/00- Grenze) wird unabhängig vom Promillewert eine MPU angeordnet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kawalex
28.03.2010, 17:13 Uhr

zu: Fahrrad, Alkohol, Probezeit und noch vieles mehr....

ok, danke. und wenn ich jetzt punkte zwecks geschwindigkeitsüberschreitung bekomme ist das vorerst nicht weiter tragisch bzw. hat noch keine schwereren folgen für mich oder ?
danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.03.2010, 19:24 Uhr

zu: Fahrrad, Alkohol, Probezeit und noch vieles mehr....

Wenn Du Punkte wegen (nicht zwecks ;)) einer Geschwindigkeitsübertretung bekommst, dann wird, wenn Du noch in der Probezeit bist, wie bei jedem anderen Fahranfänger auch ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert.
Eine härtere Bestrafung o.ä. erwartet Dich nicht, solange sich Deine Verstöße nicht derart steigern, dass man an Deiner Fahrerignung zweifeln könnte.

Auch die Punktemaßnahmen (7 hast Du ja schon) verlaufen bei Dir normal.

Im Falle einer Verkehrsstraftat (Trunkenheitsfahrt, FoFE, Gefährdung des Straßenverkehrs usw.) mit Entzug der Fahrerlaubnis würde jedoch die alte Tat sicherlich bei der Bewertung herangezogen werden.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Was kann die berauschende Wirkung von Alkohol verstärken?

Trinken auf "nüchternen" Magen

"Sturztrunk"

Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist