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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chrisi2
24.02.2010, 20:52 Uhr

Irgendwie Abzocke

Meine Tochter hatte heute ihre praktische Führerscheinprüfung zum zweiten mal und ist wieder durchgefallen,sie ist heute wirklich bestens gefahren hat alles richtig gemacht, daß kann ich deshalb behaupten weil ein Bekannter die gesamte Prüfungsfahrt hinter ihr hergefahren ist, der vor 10 jahren noch selbst Fahrlehrer war, doch in unserem Ort geht das Gerücht um, daß hier bei gewissen Fahrschulen die Schüler nur bei der 3.praktischen Prüfung durchkommen und Fahrstunden machen die an Abzocke grenzen,dem Getratsche wollten wir keinen Glauben schenken, und diese Fahrschule in der meine Tochter ist,ist mit allen Prüfern regelmäßig beim Stammtisch, doch nun ist es doch tatsächlich auch bei meiner Tochter so praktiziert worden und so durchfallprotokolle gibt es bei uns auch nie, es wird behauptet sowas gäbe es gar nicht,was kann ich machen? Denn so geht es meiner Meinung nach ja nun nicht, ist so ein Prüfer eine unantastbare Gottheit die alles tun und machen kann was sie will, denn den Beweis haben wir ja durch den Bekannten der nicht alleine im Auto nachfuhr sondern auch einen Beifahrer hatte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
24.02.2010, 22:49 Uhr

zu: Irgendwie Abzocke

Wenn der Verdacht besteht, dass die Prüfungen nur Scheinprüfungen sind, die von der Fahrschule nur deshalb durchgeführt werden. um den Kandidaten Geld aus der Tasche zu ziehen...


....dann sollte man über die Strassenverkehrsbehörde die Prüfaufträge und die Prüfakten des betreffenden Fahrschülers kontrollieren lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.02.2010, 00:36 Uhr

zu: Irgendwie Abzocke

Weshalb soll die Tochter denn durchgefallen sein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chrisi2
25.02.2010, 01:02 Uhr

zu: Irgendwie Abzocke

beim ertsten mal, da hatte der Püfer gar net aufgepasst und in den Akten gelesen die Fahrlehrerin hat aufeinmal losgeplärrt spinnst du was hast du da gerade gemacht und erst als der Prüfer dann fragte,sagte die Fahrlehrerin sie hat die Vorfahrt im Kreisverkehr genommen, aber da war gar kein Auto im Kreisverkehr, sie stritt los und dann sagte der Prüfer ok durchgefallen, aber ich frage mich warum die gute Frau dann nicht für meine Tochter bremste wenn da ein Auto gewesen währe, bei der 2. Prüfung, da fuhr meine Tochter 45 Min. super und dann musste sie auf die Autobahn und alles lief super dann musste sie noch durch den ort fahren und einparken alles super und dann beim Parkplatz vom Tüv sagte der Prüfer du bist wirklich vorbildlich gefahren, aber du hättest auf deine Fahrlehrerin hören sollen und mehrere Autobahnstunden fahren sollen weil du hast einmal einen winzigen schlenkerer gemacht der war zwar innerhalb deiner Fahrspur,aber durchgefallen Mädchen mach noch acht doppelstunden auf der Autobahn bis zum nächsten mal. Gehts eigentlich noch, woher hatte er die info von ihren Autobahnstd. und davon abgesehen war da kein ausschweifender Schlenker und wieder gab es nicht diesen Zettel wo draufsteht,warum sie durchgefallen sein soll.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
25.02.2010, 09:19 Uhr

zu: Irgendwie Abzocke

Kennt Ihr noch andere Schüler, denen das passiert ist, damit man sich mit denen zusammentun kann?

Sonst wäre meine erste Anlaufstelle der TÜV. Der muss das doch alles in den Pc eingeben und der soll nochmal sagen, warum Deine Tochter durchgefallen ist. Denn wegen eines kleinen Schlenkers fällt keiner durch.

Bei uns wird übrigens ne Prüfung abgebrochen, wenn festgestellt wird, dass immer ein und dasselbe Auto hinterherfährt... .

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
25.02.2010, 10:02 Uhr

zu: Irgendwie Abzocke

etwas unglaubwürdig die geschichte. aber ich will keinen als lügner bezeichnen, auch bei den aap gibt es schwarze schafe.
schreib doch mal welcher tüv in welcher stadt es war, mit datum.
mit der geschichte, wenn man es irgenwie nachweisen kann (zeugen, andere prüflinge), NICHT an den tüv wenden sondern an die bast bzw. das innenministerium.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.02.2010, 14:09 Uhr

zu: Irgendwie Abzocke

Ich habe auch einige Zweifel am Wahrheitsgehalt dieser Geschichte. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass Vater oder Mutter so detailliert über jedes Verhalten des Prüflings und über jede angebliche Äußerung des Prüfers Bescheid wissen. In der Regel wissen Fahrschüler schon wenige Minuten nach der Prüfungsfahrt nicht mehr genau, wo sie während der Prüfung gefahren sind, was der Prüfer genau gesagt hat etc.

Eine Fahrlehrerin, die "losschreit", weil der Fahrschüler im Kreisverkehr einem anderen die Vorfahrt genommen hat, obwohl da angeblich gar kein anderes Auto war, halte ich auch für unglaubwürdig. Soll der Prüfer dann wegen eines imaginären Autos die Prüfung beenden? Es wird wohl eher so gewesen sein, dass die Tochter ein von der benachbarten oder gegenüberliegenden Einfahrt schnell einfahrendes Auto übersehen hat und dieses dann abbremsen musste.

Und ob der Fahrer eines nachfolgenden Fahrzeugs alle relevanten Dinge zuverlässig beobachten und beurteilen kann, bezweifle ich auch.

Einen Anspruch auf Aushändigung eines schriftlichen Prüfungsprotokolls hat man allerdings. Du solltest zu deiner zuständigen Prüfstelle gehen und diesen Punkt ansprechen. Vorher würde ich allerdings die Tochter fragen, ob sie denn wirklich kein solches Protokoll bekommen hat. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Fahrschüler seinen Eltern nicht die ganze Wahrheit erzählt ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Intruderarno
27.02.2010, 12:45 Uhr

zu: Irgendwie Abzocke

Es ist doch fast immer so, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde, sind entweder der Fahrlehrer oder der Prüfer oder die Anderen Verkehrsteilnehmer schuld aber NIE der Prüfling;-(
Auch wenn es sicherlich sowohl bei den Fahrschulen als auch bei den aaSoP schwarze Schafe gibt, halte ich es doch für recht fragwürdig, dass eine Fahrschule generell so wie geschildert verfahren kann.
Auch die Prüfer stehen unter Beobachtung und wenn da bei einer Fahrschule fast alle Prüfungen erst beim 3.Mal bestanden werden gäbe es da Ärger.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern parfumgott
23.04.2010, 00:12 Uhr

Hi

Ich glaube diese Willkür ist heut zu Tage Normal.Wir werden alle erstmal kräftig abgezockt.Bei mir war das auch so,und meine Gefühl sagt mir das die sich untereinander kennen und einen Abzocken:Drecksbande!!habe den vor 6 Jahren gemacht,mittlereile habe ich auch den LKW C/CE alt 2.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
23.04.2010, 00:28 Uhr

zu: Irgendwie Abzocke

Man sollte bei der Auswahl seiner Fahrschule bzw. der Fahrschule des Kindes immer auf die gute alte "Mund-zu-Mund-Propaganda" hören.
Das prinziep funktioniert bei Fahrschulen ziehmlich gut, denn es gibt durchaus etwas bessere und etwas schlechtere darunter.

Ich habe damals auch darauf gehört was durch die Mund-zu-Mund-Propaganda verbreitet wurde, und ich muss sagen ich hatte eine sehr nette Fahrausbildung in einer sehr kompetenten Fahrschule.

PS: Prüfung beim 1. mal bestanden und 1100€ bezahlt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren

Sie müssen rechts blinken

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B

Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren

Bremsen und nach rechts ausweichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen