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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reschitzara
27.09.2009, 17:06 Uhr

Genemigung zum parken im fusgängerwege fahrad und parkverbot

Folgende frage? ich bin prospekt verteiler mus in machen stiuationen auf fusgänger un fahradwege parken um meine mietarbeiter die prospekte in transportwägen aufzuladen die dan die prospekte in den briefkästen reinschmeissen ich bin öfter mit der polizei bedroht worden wegen dem parken wo kan ich eine genehmigung bekommen um problemlos zu parken auf fahradwege fusgänger wege und parkverbote die fusgänger und fahrdfahrer haben trotzem noch genügend platz um vorbei zu gehen oder mit dem fahrad zu fahren

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
27.09.2009, 17:21 Uhr

zu: Genemigung zum parken im fusgängerwege fahrad und parkverbot

Genehmigungen gibt es beim Straßenverkehrsamt. Aber nicht diese.

Satzzeichen gibt es auf der Tastatur. Und zwar diese: , .

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FTKBONN
16.10.2009, 07:24 Uhr

Andreas Wismann

der junge ,vermutlich nicht aus deutschland stammende mann, wird sich belehrt fühlen, du OBERNASE !

ps: findest du rechtschreibfhler, kannste se behalten, - ich hasse solche blöden idioten, die einem die rechtschreibung beibringen möchten - und selbst noch in der nase popeln !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
16.10.2009, 08:54 Uhr

FKTBONN

Wer lesen kann ist klar im Vorteil !

Andreas hat niemandem seine Rechtschreibung vorgeworfen, sondern nur den Hinweis auf Satzzeichen gebracht, die sich ja wohl auf jeder Tastatur finden lassen.

Ohne Punkt und Komma zu schreiben trägt ja nicht gerade zur einfacheren Lesbarkeit eines Beitrages bei. Ob die Satzzeichen dann richtig oder falsch gesetzt sind, lassen wir mal dahingestellt....aber ein kleines bißchen Mühe könnte man sich schon geben.

An Deinem Beitrag ist ja auch erkennbar, das Deine Tastatur eine Umschalttaste für Großbuchstaben hat, nur findest Du diese offensichtlich extrem selten...außer Du vergibst neue Vornamen....

Nix für ungut
Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FTKBONN
16.10.2009, 10:13 Uhr

bs01

ach... es gibt immer wieder leute, die hier oder da jemanden schulmeistern wollen, sei es gross kleinschreibung oder sonst was, junge, hast du denn nichts zu tun !

macht hier einen vortrag, massregelt hier die leute, wo bist du denn entlaufen, - wer gibt dir das recht zu bestimmen, ob sich jemand mühe geben muss, -- traurige leute, solche , wie dieser bs01 ( steht wohl für besserwisser01) !

und wenn du schon dabei bist:
interpunktionszeichen sollten wenn, dann auch richtig gesetzt werden, - ICH darf das falsch machen, weil ICH keine leute massregele !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
16.10.2009, 12:23 Uhr

FKTBONN, dem Überflieger

Bleib auf Deinem Dreirad sitzen und fahr damit weiter um den Christbaum.......
dabei nervst Du wenigstens niemand im Forum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FTKBONN
16.10.2009, 18:01 Uhr

bs01.........

ich passe nicht auf ein dreirad !!!
kannst mir ja eins bauen !
( 207 cm, 136 kg )
dann trinken wir ne kleine kiste bier zusammen !
;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.10.2009, 06:49 Uhr

zu: Genemigung zum parken im fusgängerwege fahrad und parkverbot

Ich sag da nur:
Adoleszenz und Retardierung.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FTKBONN
17.10.2009, 09:32 Uhr

..............

doch wohl nicht in der somatischen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
17.10.2009, 10:17 Uhr

zu: Genemigung zum parken im fusgängerwege fahrad und parkverbot

Ich darf mich meinen Vorrednern anschließen. Eine korrekte Rechtschreibung ist das A und O. Und wenn jemand das bemängelt, dann hat das nichts mit Oberlehrer zu tun, sondern ist einfach gut gemeint, damit man seine Fehler bemerkt und sich nicht anderswo blamiert.

Ich würde Dir ja auch geradeheraus sagen, dass Dir gerade beispielsweise ein Popel aus der Nase hängt, aber nicht um Dich blos zu stellen, sondern um zu vermeiden, dass Du Dich bei anderen Leuten, die nichts sagen würden, nicht blamierst.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FTKBONN
17.10.2009, 11:01 Uhr

..............

ja, du würdest es M I R sagen und nicht wie hier geschehen :

Ö F F E N T L I C H !!

das ist eine bloßstellung ohne gleichen, hätte man ihm ne pn schicken können, daher ist mein ausdruck : oberlehrer noch viel zu nett, - denk mal drüber nach , wenn man hier im forum leute diskreditiert, kommt nicht gut !

und wenn du nen popel raushängen hättest, würde ich dich beiseite nehmen, es dir dann leise sagen............... und nicht ins mikrofon der vielleicht anwesenden band brüllen, ---

also hört auf, euch dumm rauszureden, masregelt hier keine leute, dann behalte ich euch nett in erinnerung ! arrogantes pack da !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
17.10.2009, 20:55 Uhr

zu: Genemigung zum parken im fusgängerwege fahrad und parkverbot

»...dann behalte ich euch nett in erinnerung !«

War das jetzt ein "Tschüss"? Dann nehme ich es (freudig) zur Kenntnis.

Dann hättest du dir aber auch ein Nachtreten »arrogantes pack da ! « sparen können.. ;o)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch wird die Größe der Fliehkraft in Kurven beeinflusst?

Durch die Geschwindigkeit

Durch den Fahrtwind

Durch den Kurvenradius

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012 / 3 Fehlerpunkte

Womit darf man hier nicht fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-012

Mit Mofas

Mit Leichtkrafträdern

Mit Kleinkrafträdern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

Vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Vorfahrt gewähren

Als Rechtsabbieger sind Sie nicht wartepflichtig