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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steve-O
10.09.2009, 21:30 Uhr

Rollerführerschein aus Belgien umschreiben lassen

Hallo leute,
also ich hab da ein Problem: ich bin jetzt 16 und habe bis vor einer woche für 13 Jahre in Belgien gewohnt wo ich auch meinen Rollerführerschein (Rijbewijs A3) gemacht habe. Gestern war ich extra in Belgien damit ich die praktische Prüfung machen konnte, und den Führerschein von der Gemeinde abholen konnte- wo ich noch registriert war.
Mir ist jedoch aufgefallen (leider) dass der Rollerführerschein nur ein nationaler ist, und man nur in Belgien damit dahren kann.... Da ich aber jetzt in Deutschland wohne bringt er mir so nichts.
Meine Frage: Kann ich mir den Führerschein A3 hier auf den Führerschein Klasse M (motorroller) umschreiben lassen, oder gibt es da irgendwelche Probleme?
Vielen dank im Vorraus,
steve-O

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.09.2009, 14:17 Uhr

zu: Rollerführerschein aus Belgien umschreiben lassen

Die Klasse A3 ist eine nationale belgische Klasse und kann nicht in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Du darfst mit diesem Führerschein auch nicht in Deutschland fahren. Insofern ist dieser Schein in Deutschland leider völlig wertlos.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steve-O
11.09.2009, 21:19 Uhr

zu: Rollerführerschein aus Belgien umschreiben lassen

oh ha,
ist das wirklich ganz sicher? Ich kann das irgendwie nicht glauben da ich viel Geld und Zeit dafür investiert hab und mir gerade erst einen neuen Motorroller gekauft habe.
Gibt es wirklich keine Möglichkeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
12.09.2009, 10:05 Uhr

zu: Rollerführerschein aus Belgien umschreiben lassen

Kannst ja noch einmal bei der Führerscheinstelle nachfragen. Aber Lernführerscheine kann man ja beispielsweise auch nicht umschreiben. Ich hätte mich an deiner Stelle allerdings zuerst informiert...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn Sie überholt werden?

Geschwindigkeit erhöhen

Geschwindigkeit nicht erhöhen

Möglichst weit rechts fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?

Durch volles Ausfahren der Gänge

Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen

Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor