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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern woya
05.04.2009, 01:14 Uhr

Wichtige Frage zum Straßenverkehr

Hallo Comunity :)

Ich habe mal eine kleine Frage an diejenigen, die sich ein wenig auskennen oder so etwas ähnliches mal gehabt haben.

Also: Ich bin heute um eine Ecke mit Handbremse reingerutscht ( ich weis das es nicht ok war ) und was war genau um die Ecke war ein Polizei Auto!

Nun ja nun musste ich 20 Euro Bußgeld bezahlen und bin noch in der Probezeit (erst 6 Monate rum) Die 20 Euro hatte ich nicht dabei und muss am Montag das Geld und mein Führerschein mitnehmen. Der Polizist hatte mir mit Nachschulung gedroht. Nun würde mich interessieren ob das nur dummes Gelabere von dem Polizeibeamten war, oder ob ich wirklich mit Nachschulung rechnen muss. Ich hatte einige andere meiner Freunde gefragt. Viele davon meinten das, dass nur eine Geldstrafe mit sich bringt (die 20 Euro).

Ich hoffe auf schnelle Antwort und auch eine erfolgreiche Antwort :)

Mfg Alex

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern *Marie182*
05.04.2009, 02:36 Uhr

zu: Wichtige Frage zum Straßenverkehr

erst ab 40 euro bekommt man einen punkt und nachschulung....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern woya
05.04.2009, 12:13 Uhr

zu: Wichtige Frage zum Straßenverkehr

Das klingt zwar komisch aber er hatte mir nicht gesagt was ich falsch gemacht habe. Aber ich weis das es zu 100 % ein Polizist war er hatte eine Uniform und da war halt noch ein anderer Polizist im Auto. Könnten die 20 Euro Strafe dafür sein das ich meinen Führerschein nicht dabei hatte? Oder vielleicht doch dafür das ich mit angezogener Hanbremse versucht habe zu driften? Also da bin ich jetzt schon ein wenig positiv überrascht und hoffe das ich keine Nachschulung machen muss.

Und vielen Dank für die schnellen Antworten

Mfg Alex

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
05.04.2009, 16:34 Uhr

zu: Wichtige Frage zum Straßenverkehr

Du hast doch sicherlich eine Quittung bekommen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ironwill25
23.04.2009, 14:04 Uhr

dumm gelaufen :-)

Hallo

Ich bin Polizeibeamter und ich kann Dir hiermit sagen, das es kein "dummes gelaber" ist.

Ich vermute, so würde ich dies machen, das er sich auf die "charakterliche Eigung" sich sicher und angemessen im Straßenverkehr zu bewegen, beruft.

Das gleiche galt bis vor einigen Jahren auch im Hinblick auf Betäubungsmittel. Wer diese nahm, dem wurde die FE entzogen. Heute gibt es hierfür ja nun konkrete Tatbestände, die das Regeln.

In diesem Sinne, immer erst um die Ecke gucken :-)) (scherz)

Besser du machst sowas auf einem komplett abgeschlossenen Gelände, wo es nicht möglich ist, direkt in den Straßenverkehr einzufahren. Also z.B.
eigener Hof mit einem Tor oder Teststrecke des ADAC.

Have Fun, ironwill25

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
23.04.2009, 19:23 Uhr

zu: Wichtige Frage zum Straßenverkehr

»sich auf die "charakterliche Eignung" ... beruft «

Naja, nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Hier reichen doch schon §1 Abs. 2 und §3 Abs. 1 Satz 1 StVO, und der Bußgeldkatalog gibt auch einiges her. Wenn man will, sogar (im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog) bis zu 100 Euro:

»103600
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit / 3 Punkte /100,00 Euro«


Driften hat im Straßenverkehr natürlich nichts zu suchen. Aber wir haben's alle schon probiert. Wer verantwortungsvoll genug ist, macht es nicht im öffentlichen Straßenverkehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ulitka
25.04.2009, 09:29 Uhr

Ich bin heute um eine Ecke mit Handbremse reingerutscht

Sorry, hat es ungefähr so ausgesehen? Der Vorfall ist etwa in einer Minute nach dem Anfang des Videos......

http://www.youtube.com/watch?v=YqF1VmHlV0g

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Nach rechts

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-019 / 3 Fehlerpunkte

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