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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
20.11.2008, 09:42 Uhr

zu: Begleitperson nachtragen lassen ??

»DANN sieht die Sache nämlich ganz anders aus«

Nun kenne ich mich ja im Sozialrecht überhaupt nicht aus, aber was sollte das Sorgerecht mit dem Eintrag in der Prüfbescheinigung zu tun haben?

Theoretisch könnte man sich seine Begleitpersonen auch per Zeitungsannonce suchen und dann eintragen lassen. Es ist (fahrerlaubnisrechtlich!) nicht erforderlich, dass eine Begleitperson zustimmen muss, wer die anderen Begleitpersonen sind.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich beim Anfahren vom Fahrbahnrand?

Rückwärtigen Verkehr beobachten

Blinken

Blick in den Rückspiegel genügt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind