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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tillmann D.
13.11.2008, 00:54 Uhr

Kanadischer Führerschein in Deutschland mit 17

Hallo,

ich bin zur Zeit als Austauschschüler in Kanada (genauer gesagt: Provinz Nova Scotia) für 10 Monate und werde hier den Führerschein machen. Hier kann man schon mit 16 Auto fahren. Zur Zeit bin ich 16, werde aber 17 sein wenn ich nach Deutschland (Baden-Württemberg) zurückkehre.

Meine Fragen sind:

- Kann ich dann in Deutschland mit 17 alleine fahren oder muss ich eine Begleitperson daneben haben?
- Was muss ich machen um in Deutschland fahren zu können? Übersetzung, Beglaubigung, Prüfungen, Umwandlung in einen deutschen Führerschein???
- Wie viel würden mich diese Behördengänge ungefähr kosten und wie lange dauern sie?
- Muss ich sonst noch auf etwas besonderes achten?




Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Bemühungen, ich würde mich über viele, sachkundige Anworten freuen!

Tillmann

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.11.2008, 07:55 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein in Deutschland mit 17

kommt darauf an welchen führerschein du da machst. näheres steht in anlage 11 fev.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
13.11.2008, 22:17 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein in Deutschland mit 17

Ohne Sonderausnahmegenehmigung darfst du jedenfalls mit 17 nicht alleine hier unterwegs sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.11.2008, 23:20 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein in Deutschland mit 17

» Ohne Sonderausnahmegenehmigung darfst du jedenfalls mit 17 nicht alleine hier unterwegs sein. «

Das stimmt nicht.
Solange es sich um einen vollwertigen Führerschein handelt (also kein Lernführerschein o.ä.) ist er in seinem vollen Umfang in Deutschland 6 Monate lang gültig.

In dieser Zeit kann der TE im Rahmen seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Fahrzeuge fahren, auch wenn er noch nicht 18 ist.
Das Mindestalter in Deutschland gilt nur für den Erwerb einer Fahrerlaubnis, nicht für das Fahren selbst.

Nach Ablauf von 6 Monaten erlischt die Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland. Die ausländische Fahrerlaubnis muss dann in eine deutsche umgeschrieben werden.

Ob dafür noch die theoretische und/oder praktische Prüfung abgelegt werden muss, richtet sich danach, welche kanadische Provinz die FE ausgestellt hat (s. Anl. 11 FeV).

Die Umschreibung in eine deutsche FE erfolgt in der Regel erst nach Erreichen des Mindestalters (weil es sich eben um den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis handelt), also bezügl. Klasse B mit 18 Jahren.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
14.11.2008, 12:15 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein in Deutschland mit 17

Das ist ja mal wieder typisch deutsche Rechtsprechung. Wenn man also irgendwo mit 3 den Führerschein machen dürfte, dürfte ein 3-Jähriger hier fahren mit dieser Fahrerlaubnis? Oh man.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tillmann D.
16.11.2008, 08:12 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein in Deutschland mit 17

Wo kann ich die FeV einsehen?

Das würde also bedeuten, ich darf, wenn ich Ende Juni nächsten Jahres zurückkomme bis Ende Dezember fahren, und dann erst wieder ab meinem 18. Geburtstag?! Und in der Zeit zwischen Dezember und meinem Geburtstag darf ich gar nicht fahren oder in Begleitung meiner Eltern???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
16.11.2008, 11:09 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein in Deutschland mit 17

Nee, dann hast ja gar keine Fahrerlaubnis mehr, also dann dürftest du auch gar nicht fahren dürfen danach - egal ob mit oder ohne Eltern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.11.2008, 14:55 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein in Deutschland mit 17

» Wo kann ich die FeV einsehen?
«


Einfach googlen.

» Das würde also bedeuten, ich darf, wenn ich Ende Juni nächsten Jahres zurückkomme bis Ende Dezember fahren, und dann erst wieder ab meinem 18. Geburtstag?! Und in der Zeit zwischen Dezember und meinem Geburtstag darf ich gar nicht fahren oder in Begleitung meiner Eltern??? «

Wie Ellysa schon sagt:
Du darfst hier 6 Monate lang fahren, weil eine ausländische FE grundsätzlich hier gültig ist.
Danach ist die Fahrerlaubnis ungültig und muss innerhalb einer Frist (3 Jahre, aber das ist hier nebensächlich) in eine deutsche umgeschrieben werden.
Da eine Deutsche FE allerdings grundsätzlich erst ab 18 Jahren erteilt wird, hast Du bis dahin keine gültige Fahrerlaubnis.

Ich kann mir jedoch vorstellen, dass es in der Praxis möglich ist, eine Art BF-17- Bescheinigung zu erteilen.
Wie da das übliche Verfahren der Fahrerlaubnisstelle ist, würde ich mal vor Ort erfragen.

Ellysa:
» Das ist ja mal wieder typisch deutsche Rechtsprechung. «

Die Rechtssprechung hat damit nichts zu tun, es steht so im Gesetz. Diese 6-Monatsregel halte ich für praxisorientiert und berught auf internationalen Abkommen:
Wenn Du irgendwo Urlaub machst, kannst Du davon ausgehen, dass Du dort, wenn Du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist, auch fahren darfst.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.11.2008, 15:18 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein in Deutschland mit 17

»Danach ist die Fahrerlaubnis ungültig und muss innerhalb einer Frist (3 Jahre, aber das ist hier nebensächlich) in eine deutsche umgeschrieben werden.«

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=19000#b
eitrag_138688


Schon wieder vergessen? ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.11.2008, 17:46 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein in Deutschland mit 17

» Schon wieder vergessen? ;-) «

Augenscheinlich :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tillmann D.
23.11.2008, 21:16 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein in Deutschland mit 17

Vielen Dank erst mal für Eure Hilfe!

Wenn ich mich also an die offizielle, dafür verwantwortliche Stelle melden möchte, dann ist das die Führerscheinstelle?

Ich werde es dann wahrscheinlich so machen:

Wenn ich zurückkomme meine 6 Monate nutzen und dann den Antrag auf Umschreibung stellen mit BF-17- Bescheinigung.

Wenn ich hier in Nova Scotia den normalen Autoführerschein mache und diesen umgeschrieben habe, dann kann ich in Deutschland genau dieselben Fahrzeuge führen (also auch Roller, Mopeds) und auch bei den Gewichtsbeschrenkungen ist alles gleich???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.11.2008, 15:20 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein in Deutschland mit 17

»Wenn ich zurückkomme meine 6 Monate nutzen und dann den Antrag auf Umschreibung stellen mit BF-17- Bescheinigung.«

Du kannst und sollst den Antrag auf Umschreibung schon vor Ablauf der 6-Monats-Frist stellen. Ca. 3 Monate vorher ist sinnvoll.

»... dann kann ich in Deutschland genau dieselben Fahrzeuge führen (also auch Roller, Mopeds) und auch bei den Gewichtsbeschrenkungen ist alles gleich???«

Ja.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tillmann D.
07.12.2008, 22:45 Uhr

zu: Kanadischer Führerschein in Deutschland mit 17

Gilt das nur für Klasse 5 oder hat 5N die gleichen Voraussetzungen?

Also zuerst macht man hier die theoretische, dann hat man 7. Nach der Fahrschule und der praktischen Prüfung hat man 5N. Dann ist man in Probezeit für zwei Jahre und bekommt schließlich die endgültige Fahrerelaubnis 5.

Die kann ich natürlich noch nicht erhalten in 10 Monaten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

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