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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern thomas378
14.10.2008, 11:00 Uhr

Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle

Hallo,

ich wurde auf der Autobahn geblitzt. Der Blitzer stand weniger als 100m hinter dem Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100km/h.
Nach meinem Kenntnisstand muß der Abstand zwischen dem Schild und dem Blitzer deutlich größer sein.
Kann mir jemand hierzu Hinweise geben?
Gruß
Thomas378

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.10.2008, 11:38 Uhr

zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle

da sind deine infos falsch.
der blitzer darf 1cm hinter dem schild stehen.
alles andere sind interne dienstanweisungen für die beamten die für dich keine bedeutung haben.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dermatze
14.10.2008, 12:27 Uhr

zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle

wie die beamten haben die Anweisung den Blitzer 100 m hinter dem Schild aufzustellen? dürfen es aber dann doch 1 cm dahinter platzieren? hä
sorry erklär ma bitte carhol   thx

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
14.10.2008, 12:28 Uhr

zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle

Ich habe in der Fahrschule auch gelernt, daass man die angekündigte Geschwindigkeit beim Passieren des Schildes erreicht haben soll. Allerdings finde ich das auf Autobahn häufig sehr schlecht gelöst.

Wenn ich mit deutlich über 200 unterwegs bin und da taucht plötzlich ein 80 Schild ohne Vorankündigung auf, ist es häufig sehr schwirig rechtzeitig runterzubremsen. Vorallem natürlich wenn noch jemand hinter einem fährt und man nicht mal eben so eine Vollbremsung einleiten mag.

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14.10.2008, 12:30 Uhr

zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle

Da gibt es gar nicht viel zu erklären. Es gibt kein Gesetz das vorschreibt wo der Blitzer aufgestellt wird.
Dennoch kann es regional Anweisungen für die Beamten geben, den Blitzer nicht unmittelbar nach dem Schild aufzustellen. Ein Entgegenkommen dem Autofahrer gegenüber, der das Schild evtl. zu spät gesehen hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dermatze
14.10.2008, 12:34 Uhr

zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle

achsoooo okay danköööö   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.10.2008, 12:39 Uhr

zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle

>> Wenn ich mit deutlich über 200 unterwegs bin und da taucht plötzlich ein 80 Schild ohne Vorankündigung auf, ist es häufig sehr schwirig rechtzeitig runterzubremsen. Vorallem natürlich wenn noch jemand hinter einem fährt und man nicht mal eben so eine Vollbremsung einleiten mag. <<

so ein beitrag macht mich wieder richtig fröhlich.

willst du jetzt jeden unfall, jeden stau, jedes hinderniss nur noch mit vorankündigung haben ???

fahren "auf sicht" ist angesagt und wenn du nicht schnell genug oder weit genug schauen kannst, sind "deutlich über 200" erheblich zu schnell für dich.

Dienstanweisungen sind "soll bestimmungen" für die ausführenden beamten, kein muss. selbst wenn es ein "muss" wäre (aber keine behörde kann sich über bestehende §§ hinwegsetzen), sind sie nicht für den bürger relevant.
die 100 km/h gelten ab schild so steht es nunmal in den vorschriften.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.10.2008, 12:43 Uhr

zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle

Ich kann mich Carhol nur anschließen.
Es gibt zwar -von Bundesland zu Bundesland- unterschiedliche innerdienstliche Anweisungen, wo Kontrollen stattzufinden haben.
Ein Verstoß gegen diese Richtlinien hat jedoch keine Außenwirkung, d.h. die Messung wird dadurch nicht ungültig.

Darüberhinaus betonen diese Richtlinien, dass in Einzelfällen, z.B. innerorts, bei Gefahrenstellen oder sehr kurzen Verbotsstrecken der "Mindestabstand" zum Schild unterschritten werden kann.

Das Gesetz ist eindeutig: Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild und kann von da an überwacht werden.

Zu dem von Chrahkid angesprochenem Problem kann man nur sagen: eigenes Risiko.
Die begrenzenden Schilder sind so angebracht, dass sie bei einer Geschwindigkeit von bis zu 130 km/h rechtzeitig erkennbar sind.
Wer schneller fährt, darf das gerne tun, tut dies aber auf eigene Gefahr.

Da auch bei Geschwindigkeiten jenseits der 130 km/h das Sichtfahrgebot gilt, darfst Du nur dann schneller fahren, wenn Du sicherstellen kannst, dass Du in der Lage bist, rechtzeitig zu bremsen.

Übrigens machen sich die wenigsten bewusst, was passieren würde, wenn man eine verbindliche Regel aufstellen würde, die besagen würde, dass erst ab -sagen wir- 100m geblitzt werden darf:

Dort, wo man nicht geblitzt werden darf, würde sich kaum jemand an die zHg halten- logisch.
Um sicherzustellen, dass an den relevanten Punkten die zHg eingehalten wird, müsste man die Verbotszonen entsprechend ausweiten, damit die fragliche Stelle bereits hinter den 100 Metern liegt.

Ein Beispiel: Vor einer Schule befindet sich auf einer Länge von 100 Metern eine zHg von 30 km/h.
Würde man nun besagte Regel einführen, wäre diese Geschwindigkeitsbgerenzung nicht mehr kontrollierbar und damit wirkungslos.
Damit in der eigentlichen Gefahrenstelle kontrolliert werden kann, müsste man die Verbotsstrecke in jeder Richtung um 100 Meter ausweiten.

Und da soll nocheinmal jemand meckern, dass zu viel begrenzt wird...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
14.10.2008, 13:09 Uhr

zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfal

Ich fahre stets nur so schnell, wie es die Situation und die Sicht zulässt. Ich kenne aber durchaus Autobahnabschnitte, die über Kilometer schnurgerade sind, sodass man jedes Hindernis, Stauende oder was auch immer rechtzeitig erkennen kann. Und dennoch sind Schilder häufig von Büschen oder anderem Gestrüpp verdeckt, sodass das Abbremsen teilweise schwierig wird.

Das ist natürlich eigenes Risiko, etwas anderes würde ich nie behaupten. Wenns blitzt ist man halt Fußgänger und ein bisschen ärmer als vorher ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern thomas378
14.10.2008, 17:17 Uhr

zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle

Danke für die Antworten, wenngleich die Aussage, daß auf Autobahnen erst nach x Metern nach dem Schild geblitzt werden darf nicht wie ich es mir gewünscht hätte kam.

Ich werde trotzdem Einspruch einlegen - mal schaun.

Ansonsten werde ich in Zukunft immer die scheinbar vom Gesetzgeber gewollten Vollbremsungen hinlegen - mal schaun, wie es den Amateuren hinter mir dann ergeht - aber Gesetz ist halt Gesetz.

Danke und Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.10.2008, 18:03 Uhr

zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle

auch hier irrst du.
der gesetzgeber hat vollbremsungen ohne besonderen grund auch verboten.
eine geschwindigkeitsschild ist kein "besonderer grund".

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.10.2008, 20:09 Uhr

zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle

Wie hoch ist die Übertretung denn überhaupt?
Lohnt da ein Einspruch?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
14.10.2008, 22:02 Uhr

zu: Abstand zwischen Geschwindigkeitsbegrenzung und Radarfalle

weil einspruchlandet vor gericht und kostet geld (wenn man verliert, was hier sehr wahrscheinlich ist).

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-018-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

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Ich muss das Motorrad durchfahren lassen

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Ich fahre vor dem Bus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren

Sie dürfen nur nach links weiterfahren