Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
15.09.2008, 21:07 Uhr

Füherschein ab 21

Hallo, bin 17 1/2, habe schon Führerschein Klasse m, bin grad am BE17 machen und will fragen:

Droht mir unter irgendwelchen Bedingungen Führerschein ab 21 (bin grade noch nicht in der Probezeit) bei irgendwelchen vergehen, wie mim Motorroller fahren:

- mit Alkohol
- über rot fahren (Punkte)
- getunt fahren (= leider ohne Führerschein)

Vielen Dank!

Euer Yoshi08

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.09.2008, 22:22 Uhr

zu: Füherschein ab 21



Eine pauschale Anordnung, den Führerschein erst ab einem bestimmten Alter machen zu dürfen, gibt es nicht. Es gibt allerdings Sperrfristen (Entzug der FE) und Fahrverbote. Daher ist es zunächst wichtig, den Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis zu klären:

- Das Fahrverbot ist einfach das pauschale Verbot, im fraglichen Zeitraum Kraftfahrzeuge zu führen (max. 3 Monate), danach ist alles wieder in Butter.

- Beim Entzug der Fahrerlaubnis wird, sofern vorhanden, die FE tatsächlicht entzogen und der Führerschein vernichtet. Parallel dazu wird zumeist eine Sperrfrist (für alle Fahrerlaubnisklassen) verhängt, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Dröseln wir es also dann einfach mal auf:

- mit Alkohol

Ab 0,3 0/00 mit bzw. 1,1 0/00 auch ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen handelt es sich nicht mehr um eine bloße Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat gem. §§ 315c, 316 StGB.
Als Folgen drohen hier für nicht vorbelastete Ersttäter in etwa (Richtwerte, da sehr einzelfallabhängig):
- Geldstrafe ca. 30 - 40 Tagessätze, wobei ein TS einem Dreißigstel des Nettomonatseinkommens entspricht
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Sperrfrist bis zur möglichen Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis: 12 - 14 Monate.
- Bei mehr als 1,59 0/00 ist vor Neuerteilung eine positive MPU beizubringen.

- über rot fahren (Punkte)

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß (d.h. Rotlicht über 1 Sekunde) ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit und zieht folgende Sanktionen nach sich:
- Bußgeld 125 Euro (zzgl. Gebühren)
- Fahrverbot 1 Monat
- 4 Punkte im VZR

- getunt fahren (= leider ohne Führerschein)

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat gem. § 24 StVG.
Die Folgen sind einzelfallabhängig und lassen sich schwer abschätzen.
Bei Ersttätern kann man in etwa erwarten:
- Geldstrafe 20 - 30 TS
- Entzug der FE nicht unbedingt wahrscheinlich beim ersten mal, aber möglich. Dann ca. 6 Monate Sperrfrist.
- 7 Punkte im VZR, wenn FE nicht entzogen wird.

Alle Fälle sind für die Probezeit relevant. Ein Aufbauseminar wird angeordnet und die Probezeit auf 4 Jahre verlängert. Im Falle eines FE- Entzuges "ruht" die Probezeit während der führerscheinlosen Zeit.

Bei mehreren Straftaten ist zu erwarten, dass vor Erteilung einer Fahrerlaubnis eine MPU gefordert wird.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.09.2008, 22:25 Uhr

zu: Füherschein ab 21

Übrigens solltest Du Dir das Fahren unter Alkohol gar nicht erst angewöhnen.
Alkohol und Fahren verträgt sich einfach nicht. Unfälle infolge von Trunkenheitsfahrten fordern jedes Jahr hunderte, oft unschuldige Todesopfer; diese schweren Folgen beschränken sich nicht nur auf Fahrten mit dem Auto.

Wenn Du Fahren und Trinken nicht trennen kannst, hast Du Entscheidendes noch nicht verstanden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.09.2008, 22:31 Uhr

zu: Füherschein ab 21

Mich lässt es noch nicht los:
Die Tatsache, dass Du einen Rotlichtverstoß auf eine Stufe stellst wie eine Trunkenheitsfahrt, lässt den Schluss nahe, dass Du die Unrechtsschwere noch nicht richtig erfasst hast:

Eine Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat . Wenn Du Dir mal die in §§ 315c, 316 StGB angegebenen Strafrahmen ansiehst, erkennst Du, dass das eine völlig andere Schublade ist als so eine OWI: Immerhin können für Trunkenheitsfahrten Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Sowas ist also keine Kleinigkeit.
Übrigens wird eine Trunkenheitsfahrt im Bundeszentralregister eingetragen; ab einer Strafe von 90 TS landet sie auch im Führungszeugnis.

Das soll jetzt nicht oberlehrerhaft klingen, wenn Du etwas nicht verstanden hast oder weitere Fragen hast, bitte einfach weiter Fragen.

Mich hat nur diese "Belanglosigkeit" erschreckt, mit der Du gefragt hast. Du solltest das nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
16.09.2008, 17:11 Uhr

zu: Füherschein ab 21

Vielen Dank für Deine 3 sehr ausführlichen Antworten!

Nein, ich habe damit keineswegs beabsichtigt, diese 3 "bösen Taten" miteinander zu vergleichen, ich hatte nur einen harten und anstrengenden Tag und hatte deswegen vor, nur kurz und knackig meine Frage zu stellen!

Nochmals vielen Dank für Deine Antwort!

Mir ist nun auf jeden Fall bewusst, wie viel schlimmer ein Alkoholverstoß ist als zum
Beispiel ein Rotlichverstoß (wobei ich den jetzt damit auch nicht verharmlosen will)!

Mit freundlichen Grüßen,
Yoshi08

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-108-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-108-B

Ich darf vor dem Radfahrer abbiegen

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Der blaue Lkw darf zuerst abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in dieser Situation rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-107-B

Die Radfahrerin wird links an dem parkenden Pkw vorbeifahren

Die Radfahrerin wird absteigen, um Sie vorbeizulassen

Mit Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang