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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern starderchef
01.09.2008, 02:12 Uhr

Was würde mir passieren

hallo,
erstmal kurze infos, Ich hab mein Mofa "führerschein" seit etwa 2 monaten, und fahr damit nur zu schule (2.3km hin bzw zurück)
zudem habe ich den Alten roller von meinem Bruder übernommen und eine elektronische drossel eingebaut. er Läuft jetzt maximal 38-40kmH. Zulässig für mofa sind aber nur 25 : (
Ich werd, bevor die schule wieder anfängt ihn noch auf 35 drosseln. meine frage wäre, auf was ich mich einstellen müsste wenn sie mich mit 35kmh anhalten würden?? wäre da schon die 3 jahre sperre für den richtigen führerschein oder noch nicht ???

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.09.2008, 11:37 Uhr

zu: Was würde mir passieren

Ein Mofa fährt definitionsgemäß nur bis zu 25 km/h.
Wenn das Ding schneller fährt, ist es also kein Mofa mehr, sondern ein Roller.
Ein Roller ist jedoch fahrerlaubnispflichtig.

Wenn Dein Mofa schneller fährt, machst Du Dich also wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG, strafbar.
Das ist keine bloße Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Etwas wie eine "3-Jahres-Sperre" gibt es zwar nicht, doch kann eine Verurteilung sehr unangenehme Folgen haben.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern starderchef
01.09.2008, 11:44 Uhr

zu: Was würde mir passieren

also mein Fahrlehrer meinte, dass ich einen roller benutzen darf, der eine drossel eingebaut hat. Hab mit meinem Roller auch die Prüfung gemacht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
01.09.2008, 15:14 Uhr

zu: Was würde mir passieren

»Hab mit meinem Roller auch die Prüfung gemacht.«

Soso, eine praktische Prüfung für Mofa??? Aha.

Also troll Dich und verlier erstmal die Milchzähne...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern starderchef
01.09.2008, 18:23 Uhr

zu: Was würde mir passieren

man merkt, dass hier kein alzu soziales niveau herrscht...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.09.2008, 00:48 Uhr

zu: Was würde mir passieren

» also mein Fahrlehrer meinte, dass ich einen roller benutzen darf, der eine drossel eingebaut hat. Hab mit meinem Roller auch die Prüfung gemacht. «

Wenn der Roller trotz Drossel zu schnell fährt, fährst Du illegal.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jaqueline1974
02.09.2008, 01:30 Uhr

zu: Was würde mir passieren

Was hat denn das mit "...kein alzu soziales Niveau" zu tun ?
Nur weil man Dir zur Antwort gibt,was Du eh nicht hören möchtest.
Fahr doch einfach und lass Dich irgendwie erwischen,dann bekommst Du Deine Antwort garantiert,aber ob die Dir dann so lieb + recht ist wie Du es möchtest ...???
Echt,so einem wie Dir sollte man gar keinen Führerschein geben !!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern starderchef
02.09.2008, 11:38 Uhr

zu: Was würde mir passieren

du, es gibt definitiv leute die es eher verdient haben den führerschein entzogen bzw garnicht ausgehändigt zu bekommen. Damit meine ich die, die alkoholisiert fahren, weder auf Fahrradfahrer noch Fußgänger achten, durch die Stadt rasen nur um zu zeigen wie toll sie sind.
Wenn ich 35km/h, also 10 kmh zuschnell fahre das meiner meinung keine geschwindigkeit ist, sollte man trotzdem nicht gleich so urteilen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Turboprinzessin
02.10.2008, 16:49 Uhr

zu: Was würde mir passieren

@starderchef
damit zieht man sich aber genau solche Fahrer heran...erst geht es nur um die begrenzung von 10km/h mehr oder weniger...
später wird er fragen was mit 1,3 promille auf ihn zukommt oder nicht, oder was, wenn er mit 70 durch g.o. fährt usw...

Es geht einfach darum Grenzen zu setzen und diese auch in diesem zarten Alter zu akzeptieren!
Das prägt schließlich für später und hat nicht nur was mit dem Strassenverkehr zu tun, sondern mit der allgemeinen Einstellung im Leben gegenüber augezeigten Grenzen...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

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Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

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Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

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Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?

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Als Rufzeichen

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