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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WillDD
29.07.2008, 14:38 Uhr

Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

Hallo,

ich hab heute meinen Briefkasten geöffnet und einen Bußgeldbescheid vorgefunden, bei dem ich fast aus den Latschen gekippt wäre!

Zur Sache: mir wird vorgeworfen,ein nicht zugelassenes Fahrzeug an der Stelle stehen gelassen zu haben, wodurch der Verkehr erschwert werden konnte. (123BKat)

Dafür soll ich 40Euro und dazu noch 20Euro Gebühren bezahlen?! Ist das nicht ein wenig viel??? Und von dem Punkt in Flensburg gar nicht zu sprechen....

Ich muss dazusagen, dass das Auto echt kein Hindernis darstellte, im Gegenteil: Es stand, wie 1000 andere vor unserem Block auch, zur Hälfte längst auf einer Wiese (also mit den Vorderrädern so die Bordsteinkante hochgesetzt und Stück vorgefahren) und ragte echt kein Stück als Hindernis auf die Fahrbahn. So parkt hier echt jeder...

Und wie setzen sich bitte 20 Euro Gebühr zusammen? Ist das gerechtfertigt? Kann ja jeder irgendeine Zahl hinschreiben ohne zu erklären, wo die herkommen.

sieht hier jemand eine Chance, billiger als 63,50 davon zu kommen?

Danke

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29.07.2008, 14:58 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

was soll das?!

ich seh ein, dass ich was zahlen muss aber um die höhe gehts! ich bezahl doch ni 60euro weil irgendein schreibtischtäter sagt ich hätte den verkehr hindern können, obwohl das ni der fall war! von mir aus können die 10 oder 20euro bekommen, hier schein einfach nur das maß an angemessenheit zu fehlen !!!

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29.07.2008, 17:46 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

das hat ein sachbearbeiter aus dem bussgeldkatalog entnommen, nicht einfach so hingeschrieben.
behindert hast du auf jeden fall, sei es auch nur andere (angemeldete) fahrzeuge am parken.
wenn ein bürgersteig vorhanden ist, auch fussgänger, auf wiesen und ähnlichem ist parken auch verboten.
bring die karre aus dem öffentlichen verkehrsraum sonst wird sie abgeschleppt und das kostet erheblich mehr.
hättest dir für deine abgemeldete karre auch eine garage mieten können, wär genauso teuer gekommen, hätte aber weniger ärger bedeutet.

das bussgeld und die v-kosten gehen so in ordnung oder soll der steuerzahler auch noch für deine fehler zahlen ?

mfg

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29.07.2008, 18:54 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

Hallo,

warum parkt ein nicht angemeldetes Auto am Straßenrand?

Normalerweise wird Dir in einem solchen Fall noch eine Frist aufgebrummt, in der das Auto angemeldet oder ein Entsorgungsnachweis nachgereicht werden muß.
Sei doch froh, dass Du das nicht auch noch bekommen hast.

Das Auto darf so übrigens auch nicht auf Deinem Grundstück stehen, nicht mal im Hinterhof. Wenn Du es noch brauchst - zum Herrichten oder so - dann muß es in einer abgeschlossenen Garage stehen.


Gruß,

diezge

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29.07.2008, 19:25 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

@ diezge: Mein abgemeldetes Fahrzeug kann ich auf meinem Privatgrund abstellen, wie ich Lust und Laune habe. Eine abgeschlossene Garage ist nicht notwendig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WillDD
29.07.2008, 19:44 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

oook dann bin ich jetzt froh, dass ich NUR 60euro blechen darf und nicht noch mehr aufgebrummt bekommen habe! Danke liebe politessen und rechtsverdreher   

ey sorry, bei euch hackt's im kopp- seid wohl alles politessen hier und begrüsst die abzocke auch noch! macht das forum dicht!!! 60 euro für so ne lapalie! pha!!!

CU



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29.07.2008, 19:58 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

ungeeignet zum führen eines KfZ??? weil ich ni einsehe, den leuten 60 euro in den rachen zu werfen weil sie durch ihre politik mich dazu genötigt haben mein auto abzumelden, weil es sich keiner mehr leisten kann??!! du müsstest dich mal selbe rhören    bist wohl verkehrsrichter oder politesse oder arbeitest im ordnungsamt :D

um mal was klar zu stellen: nach vielen jahren auto fahren ist dies mein erster punkt in flensburg! und nicht wegen rasen oder bei rot über die ampel fahren, neeee sondern weil mein auto 2 tage irgendwo stand, was wahrscheinlich ni jemand aufgefallen wäre, wenn die stadt nicht ihre geldeintreiber aussenden würde! kein wunder dass ich stinkesauer bin! entschuldigung dass ich erstmal eine möglichkeit zum abtransport suchen musste, hat ni jeder n abschleppwage nzu hause!!

aber keien angst ich bezahl das knöllchen, will ja ni schuld sein dass das system zusammenbricht wegen mir!

aber lass deine laberscheiße, ich bin ni geeignet! hab keinen totgefahren oder so! also klappe wenn du ni weißt, was los ist!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
29.07.2008, 22:21 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

Sei doch froh, dass Du nur 63,50 zu zahlen hast.
Unsachgemässe Ablagerung von Abfällen kann auch weitaus höhere Bußgelder nach sich ziehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
30.07.2008, 00:35 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

Eine Möglichkeit gibt es: Leg Einspruch ein, dann geht es jeweils zu den nächsthöheren Stellen aufwärts.

Die Krucks an der Sache: es kommt jeweils nochmal Bearbeitungsgebühr hinzu und ob die nächsthöhere Stelle Deiner Meinung ist, bleibt offen.

Meine Empfehlung: zähneknirschend zahlen.

Aimee

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30.07.2008, 17:41 Uhr

@ Kahleberger

> Straßenverker

> Häst

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30.07.2008, 22:07 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

@Georg_g:
Was ich damit sagen wollte ist, dass ein nicht versperrtes Privatgrundstück zum öffentlichen Verkehrsraum gehört und ein abgemeldetes Auto dort nicht stehen darf. Sobald das Grundstück eingezäunt ist und ein Tor hat, das verschlossen ist, sieht die Sache wieder anders aus. Das habe ich weiter oben nicht so klar erwähnt.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.07.2008, 22:20 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

@ diezge

das ist so nicht richtig.
ein privatgrundstück ist ein privatgrundstück und zählt auch im unverschlossenen zustand dazu.
was ich auf meinem grundstück abstelle ist immer noch meine sache.
der begriff öffentlicher verkehrsraum ist hier nicht angebracht, im obrigen fall wäre der begriff öffentliche (nicht private ) fläche angebrachter.

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31.07.2008, 00:31 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

Hmm,

ich berufe mich auf folgende Situation:
Während einer schulischen Fortbildung habe ich mein Auto über die Sommermonate abgemeldet um Geld zu sparen. Saisonkennzeichen gabs damals noch nicht. Das Auto war im Hof der Eltern abgestellt. Der Hof ist nicht durch ein Tor versperrt. Nach etwa drei Wochen stand die Polizei im Hof und sagt, dass das nicht erlaubt sei und das Auto entfernt werden müsse. Also hat mein Vater sein (angemeldetes) Auto in den Hof gestellt und mein abgemeldetes in die Garage und diese verschlossen. Dann war Ruhe.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.07.2008, 14:38 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

Ein Grundstück, das sich eindeutig in Privatbesitz befindet und auch nicht vom öffentlichen Verkehr benutzt wird, muss nicht unbedingt durch ein Tor, einen Zaun oder dergleichen abgetrennt sein. Im Einzelfall kann das die Sache zwar eindeutiger machen, aber zwingend erforderlich ist es nicht.

Mit welcher Begründung hat denn der Polizist seinerzeit das abgemeldete Auto im Hof bemängelt? Wenn es nicht sonstige Gründe gab (Umweltgefahren durch auslaufendes Öl o.ä.) hat sich der Polizist geirrt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.07.2008, 17:21 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

Diese Auffassung ist schlichtweg falsch und sie wird auch durch die (korrekten) Darstellungen auf der verlinkten Seite des Verkehrsportals nicht gedeckt. Ich verstehe nicht, warum die Seite des VP-Forums zur Untermauerung deiner Ansicht verlinkst, obwohl dort deine Meinung widerlegt wird.

Hier einige Beispiele für Verkehrsflächen, die nicht öffentlich sind (bei den Fotos mit Tor sind die Flächen auch bei geöffnetem Tor nicht öffentlich):

http://www.bauer-garten.de/ref/lichterfelde-III-ei
nfahrt-big.jpg


http://www.binotter.de/tigerbee/03_hofeinfahrt.jpg

http://www.fotos-digital.net/picture/upload/bg_fel
d_1024_768.jpg


http://www.flaechennutzung.nrw.de/fnvnrw3/bilder/i
ntro/einf-acker.jpg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
31.07.2008, 18:23 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

@Georg_g:
Der Polizist führte genau den Grund an, den Kahleberger in Antwort 18 aufgeführt hat.

Im Übrigen sind ALLE Deine aufgeführten Bilder öffentlicher Verkehrsraum, weil zum Beispiel der Briefträger mit seinem Fahrrad die gezeigte Garagenauffahrt benützen könnte, um weniger gehen zu müssen.

Die beiden Äcker sind übrigens auch interessant: In unserem Ort fuhr der 15-jährige Bauerssohn mit dem Traktor auf einem Acker. Sein Vater fuhr hinten mit und bediente ein landwirtschaftliches Gerät, irgendeine Sämaschine, was weiß ich.
Was meinst Du wohl, wer jetzt den Trekker- und Rollerführerschein (Klassen A1, L und T) nicht mit 16 machen darf? Und warum? Weil er sich auf dem Acker auf einer ÖFFENTLICHEN Verkehrsfläche befunden hat.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.07.2008, 18:34 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

»Im Ãœbrigen sind ALLE Deine aufgeführten Bilder öffentlicher Verkehrsraum, weil zum Beispiel der Briefträger mit seinem Fahrrad die gezeigte Garagenauffahrt benützen könnte, um weniger gehen zu müssen.«

Tss, das ist eine abwegige Theorie. Der Haus- und Hofeigentümer kann natürlich (ausdrücklich oder stillschweigend) einem eng begrenzten Personenkreis den Zutritt oder die Zufahrt zum Garagenvorplatz gestatten. Das wird in der Regel auf erwünschte Besucher (Freunde, Bekannte, Verwandte) zutreffen und auch auf den Zeitungsträger oder den Postboten.

Keines der Bilder zeigt aber eine öffentliche Straße. Und in der Einfahrt zur Garage dürfte ich auch mein abgemeldetes Fahrzeug abstellen.

Die Geschichte mit dem 15-Jährigen halte ich für ein Gerücht. Einen Acker wie den gezeigten als öffentliche Straße anzusehen, ist absurd. Wenn der Junge tatsächlich eine Sperrfrist bekommen haben sollte, dann ist er wohl auch auf anderen (dann eben doch öffentlichen) Wegen gefahren, z.B. bei der Hinfahrt zum Acker. Vom Gegenteil kannst du mich nur überzeugen, wenn du das Urteil hier veröffentlichst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.07.2008, 19:14 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

in einer der alten vo war ausdrücklich erwähnt das ein acker kein ö.v-r ist. daher darf man da auch ohne fe fahren.
ein urteil das das heute anders ist, ist mir auch nicht bekannt.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
31.07.2008, 22:59 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

Ich weiß nicht, ob es da zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist. Wo man Urteile herbekommt auch nicht.

Aber auf dieser Seite unter "http://www.fahrtipps.de/frage/e-scooter.php"; ist der öffentliche Verkehrsraum ganz genau beschrieben:

Öffentlicher Verkehrsraum?
â EURO¢ Vereinfacht gesagt ist öffentlicher Verkehrsraum überall dort, wo sich jedermann aufhalten kann, ohne vorher ein Hindernis (Schranke, Zaun, Absperrung, Pförtner...) überwinden zu müssen.

Anmerkung von mir:
Hat die Garageneinfahrt ein verschlossenes Tor? Nein! --> öffentlicher Verkehrsraum


â EURO¢ Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Grundstück in Privatbesitz handelt! Auch der Parkplatz einer Gaststätte, der "nur für Kunden" reserviert ist, ist öffentlicher Verkehrsraum, solange der öffentliche Zugang nicht verhindert bzw. ständig kontrolliert werden kann.

Anmerkung von mir:
Auch Privatbesitz.


â EURO¢ Beispiele: Eine Straße / eine Spielstraße / eine Anliegerstraße / ein verkehrsberuhigter Bereich / ein geöffneter Supermarkt-Parkplatz / ein Flussufer / ein Spielplatz
...das alles ist öffentlicher Verkehrsraum!

â EURO¢ Nur tatsächlich abgesperrtes Gelände (z.B. Schulhof mit geschlossenen Toren, Verkehrsübungsplatz mit Einlasskontrolle, abgezäunter Garten hinterm Haus) ist im verkehrsrechtlichen Sinn privat! Dort bestimmt der Eigentümer, was erlaubt ist.

Anmerkung von mir:
Ist der Acker eingezäunt? Wenn nein, öffentlicher Verkehrsraum.

Klarer kann man es ja nicht mehr ausdrücken...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
01.08.2008, 08:46 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

Ich habe auch schon öfters gehört, dass man auf nicht abgesperrten (Schranke, Zaun, ...) Privatflächen nicht ohne FE fahren darf. Wohl deshalb, weil ja jeder ohne Hindernisse hinein kann - auch aus versehen, wenn er denkt er wäre nicht auf Privatbesitz, wo er dann nicht mit führerscheinlosen Fahrern rechnen muss.

Aber, dass man sein abgemeldetes Fahrzeug nicht in seinen Hof stellen darf, das wäre mir neu.
Irgendwo geht da der Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum doch ein bisschen sehr weit. Kann sein, dass manche Polizisten da meckern und manche Ämter dann mitspielen. Sofern von meinem Auto keine Gefahr für die Umwelt ausgeht und es eben einfach nur abgemeldet ist würde so eine Sache bei mir bestimmt vor das Verfassungsgericht führen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.08.2008, 13:48 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

@ diezge:
Ich würde mir noch mal die schon oben verlinkte VP-Seite mit der Urteilssammlung zu Gemüte führen. Es dürfte derzeit keine umfangreichere und präzisere Möglichkeit geben, die Frage, was öffentlich ist und was nicht, zu klären.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=20080


Ich erspare mir jetzt die Mühe, die entscheidenden Textpassagen hierher zu kopieren. Lesen können ja hoffentlich alle hier im Forum.

Solltest du danach immer noch der Meinung sein, dass jedes der obigen vier Fotos eine öffentliche Straße darstellt, dann würde ich künftig beim Betreten deiner Wohnung aufpassen. Sobald du die Haustür öffnest, ist deine Wohnung ja nicht mehr abgesperrt. Wildfremde Fußgänger laufen dann durch dein Schlafzimmer und Lkw parken in der Küche - ist ja schließlich alles öffentliche Straße.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.08.2008, 17:00 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

»Kann dem G_g mal jemand erklären, was eine Straße ist!«

Fragen werden mit einem Fragezeichen beendet. Was eine Straße ist, weiß ich ziemlich genau.

»Häuser sind es nicht.«

Parkhäuser auch nicht?

»Auch die Wohnung ist kein Bestandteil einer Straße.«

Ich bezog mich nur auf obige Definition:

"Vereinfacht gesagt ist öffentlicher Verkehrsraum überall dort, wo sich jedermann aufhalten kann, ohne vorher ein Hindernis (Schranke, Zaun, Absperrung, Pförtner...) überwinden zu müssen."

Wenn also die Haustür offensteht, dann muss dein Schlafzimmer nach dieser Definition ein öffentlicher Verkehrsraum sein, es sei denn, du hättest noch einen Pförtner an der Schlafzimmertür, der den Einlass regelt.

Wer unsinnigerweise einen Acker als öffentliche Straße ansieht und auch die offenkundig einem privaten Wohnhaus zuzuordnende Garageneinfahrt, der muss auch das Schlafzimmer und die Küche als öffentlich ansehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.08.2008, 19:31 Uhr

zu: Auto stand abgemeldet auf der Staße: 40Euro???

> Man

»Auffassungsgabe wie ein Brot.«

Ich bin ziemlich sicher, dass auch der letzte Idiot verstanden hat, dass meine Aussagen bezüglich Küche und Schlafzimmer als öffentliche Straße nur scherzhaft zu verstehen sind. Nur jener, der noch hinter dem letzten Idioten kommt (sozusagen der allerletzte Idiot), hat das nicht verstanden.

»Das solltest du aber als Bürger der BRD wissen.«

Ich bin kein "Bürger der BRD". Und überhaupt sollte man diese inoffzielle Abkürzung gar nicht benutzen.

»Deine Argumente sind lahm auf beiden Beinen!«

Dein Hirn ist auch lahm in beiden Hälften. Da hilft vermutlich auch kein Hirnschrittmacher mehr.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit