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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stardust77
12.07.2008, 12:20 Uhr

Btm Eintrag, trotzdem Führerschein?

Ich möchte meinen Führerschein machen, bin aber vor ca. 1 einhalb Jahren mit Marihuana an der Grenze aufgefallen. Wie verhält sich das Strassenverkehrsamt in so einem Fall? Bekomme ich dann überhaupt die Möglichkeit meinen Führerschein machen zu dürfen? Oder muss ich zu einem Drogenscreening bevor ich überhaupt zur Prüfung zugelassen werde? Ich danke euch für die Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
12.07.2008, 13:17 Uhr

zu: Btm Eintrag, trotzdem Führerschein?

Kommt darauf an, ob das Strassenverkehrsamt davon Kenntnis hat.

Wissen wirst Du erst, wenn Du einen Führerscheinantrag gestellt hast, ob sie ein Drogenscreening verlangen oder nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
13.07.2008, 09:35 Uhr

zu: Btm Eintrag, trotzdem Führerschein?

Jop...
... Du kannst eigentlich nur das "Risiko" eingehen und Dich in der Fahrschule Deiner Wahl anmelden, den Führerscheinantrag abgeben und abwarten.

Risiko, weil Kosten auf Dich zukommen!
Wenn das Straßenverkehrsamt feststellt, daß Du keinen Führerschein machen darfst, ist die Anmeldegebühr und die Antragsgebühr unter Umständen futsch.
Also die Antragsgebühr auf jeden Fall!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-106 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn Sie überholt werden?

Geschwindigkeit nicht erhöhen

Möglichst weit rechts fahren

Geschwindigkeit erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-005-B

Beschleunigt weiterfahren, weil der Gegenverkehr warten muss

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Weiterfahren und auf den Gehweg ausweichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich