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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
21.05.2008, 14:56 Uhr

zu: Wie lange habe ich noch Probezeit? (alc am steuer)

so weit ich weiß, hast du noch deine "Restprobezeit", d.h. 2 Jahre + 4 Monate.

Bin mir aber nicht sicher, glaube, das mal wo gelesen zu haben

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alela
21.05.2008, 16:28 Uhr

zu: Wie lange habe ich noch Probezeit? (alc am steuer)

Du könntest denke ich mit einem Seminar, das einige Fahrschulen anbieten deine Probezeit um ein Jahr verkürzen. Es ist allerdings nicht ganz billig, ich glaube es kostet so um die 300 Euro.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.05.2008, 01:33 Uhr

zu: Wie lange habe ich noch Probezeit? (alc am steuer)

Die Probezeit ruht während des gesamten Entzuges. Desweiteren ist die Probezeit rückwirkend auf 4 Jahre verlängert worden.

Ich komme da beim Probezeitende auf 09/2009, aber nagel mich darauf nicht fest, kann sein, dass ich mich verrechnet habe.

Die Probezeit kann durch ein Fortbildungsseminar in vielen Bundesländern (nicht Fahrsicherheitstrainig) um ein Jahr verkürzt werden. Kosten m.W..
Aus welchem Bundesland kommst Du?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

Wo rechts das Parken verboten ist

In Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Grundstücksausfahrten

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden