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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Eluria
17.04.2008, 12:55 Uhr

elendes STOP-Schild...

Hallo,
habe ein Problem und zwar habe ich heut ein STOP-Schild "überrollt", wurde angehalten usw... Habe niemanden gefährdet usw aber was blüht mir jetzt? Aufbauseminar??? 10€ ist ja nicht so schlimm aber ne Nachschulung wär echt shit - und teuer! Bin ja noch in der Probezeit

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17.04.2008, 13:19 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

Aber ist es nicht so, dass ich bei einer Gebühr unter 10€ nicht zum Aufbauseminar muss? Ich komm nicht klar, überall steht was anderes dazu!
zB: http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17972&a
mp;forum=5

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17.04.2008, 13:21 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

ähm korrigiere: unter 40€

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17.04.2008, 14:06 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

Dir passiert Probezeit-technisch überhaupt nichts.
10 Euro zahlen und gut ist.
Kahleberger will dir nur etwas Angst einjagen ;)

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17.04.2008, 16:41 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

Kahleberger, zu den Probezeitmaßnahmen kommt es tatsächlich erst, wenn ein Bußgeld von mehr als 35 Euro verhängt wird.
Mich wundert ehrlich gesagt, daß Du etwas anderes schreibst oO

Der Stoppschildverstoß ist ein A-Verstoß, der aber nicht eingetragen wird, da nur ein Verwarngeld iHv 10 Euro verhängt wird.
Genauso ist es ja bei Geschwindigkeitsverstößen: Dabei handelt es sich grundsätzlich um A-Verstöße, die aber idR bis 21 km/h folgenlos sind.

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17.04.2008, 18:47 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

Puh! Also ist ist es jetzt ein A-Delikt oder B-Delikt?? Beziehungsweise: Hat es Einfluss darauf, wenn nochmal was passiert zB. nen B-Delikt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.04.2008, 18:59 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

Im Sinne der Probezeit ist der Verstoß so, als ob er nie geschehen wäre. Zahlen und die Sache ist erledigt.

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17.04.2008, 21:15 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

Schließe mich Georg an.

Und um nochmal präzise auf die Frage zu antworten: Es ist (eigentlich) ein A- Delikt, der aber nirgendwo zum Tragen kommt, weil er nicht eingetragen wird, da die Buße nicht mehr als 35 Euro beträgt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
18.04.2008, 09:50 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

"Mir war so, als wenn es 3 Punkte gibt und es 50 EURO kostete, wenn man das Stopschild 'überfährt'."

Vollkommener Blödsinn.
Solange du dabei niemandem die Vorfahrt nimmst, kostet es eine lächerliche Verwarnung von 10 Euro.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
18.04.2008, 10:52 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

das stimmt. Trotzdem kostet es nur 10 euro, und nicht 50 euro + 3 punkte

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.04.2008, 15:05 Uhr

zu: elendes STOP-Schild...

Zur Kärung aller Mißverständnisse:

TBNR 141136
Vorwurf: Sie beachteten nicht das unbedingte Haltegebot (VZ 206). 10 € (A - 1)*

TBNR 141600
Vorwurf: Sie beachteten nicht das unbedingte Haltegebot (VZ 206) und gefährdeten dadurch andere. 50 € A - 3

TBNR 141601
Vorwurf: Sie beachteten nicht das unbedingte Haltegebot (VZ 206). Es kam zum Unfall.
60 € A- 3

*zu der Angabe im Klammer steht eben, dass diese Maßnahmen nur zum Tragen kommen, wenn abweichend vom Regelsatz die Buße mehr als 35 € beträgt.

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