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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
17.03.2008, 23:12 Uhr

Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m

Hallo!

Wenn ich jetzt zum Beispiel einen A-Verstoß oder 2 B-Versöße begehe, muss ich dann auch (bin 16, habe ein 3/4 Jahr schon meine Klasse m) in das Aufbauseminar für Fahranfänger gehen, sofern man mich erwischt?

Vielen Dank!
Yoshi08

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
17.03.2008, 23:17 Uhr

zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m

Nein, Du bist nicht in der Probezeit!

Das ist eben, wie man es sieht der Vorteil, aus meiner Sicht der Nachteil der Klasse M, bzw. aller nationalen Fahrerlaubnisklassen!

Du bekämst ein Bußgeld, ggf. Punkte, ein Fahrverbot, oder Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen!
Wenn Du es aber schaffst viele Punkte zu sammeln, müßtest Du zum ASP.

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/punkte.php

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17.03.2008, 23:25 Uhr

zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m

Jaja, so ist das eben   Simmer mal ehrlich, ich denke jeder Mensch würde jeden Tag viel Geld zahlen müssen, wenn alles entdeckt werden würde... Jedes Hupen, jedes nicht gemachte blinken beim Überholen oder Abbiegen, jedes zu schnelle Fahren, noch Drüberfahren beu gelb oder rot  

Ist zwar jetzt off-Topic, will aber nix Neues aufmachen: Wenn wie in den großStädten oft mehrere Fahrstreifen zum Beispiel da sind, um nach rechts oder links abzubiegen, blinkt fast niemand, weil man würde ja fast denken, dass man blinkt, um noch den Fahrstreifen zu wechseln.. Muss man dann auch nicht blinken oder ist das falsch?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.03.2008, 00:08 Uhr

zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m

>> Wenn wie in den großStädten oft mehrere Fahrstreifen zum Beispiel da sind, um nach rechts oder links abzubiegen, blinkt fast niemand, weil man würde ja fast denken, dass man blinkt, um noch den Fahrstreifen zu wechseln.. <<

muss man das jetzt verstehen oder bin ich nur zu müde ?

holger

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18.03.2008, 10:25 Uhr

zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m

Ich meine, wenn es mehrere Fahrstreifen gibt, die nur dau da sidn, um rechts... ach egal, ich zeichne was...

http://img329.imageshack.us/img329/334/fahrstreife
nup4.jpg


Hier, schaut auf dem Bild, die Autos, die sich auf Fahrstreifen 4 befinden, sollen die auch den Blinker nach rechts einschalten oder nicht? Ich finde, die würden damit nur signalisieren, dass sie zum Fahrstreifen 5 wechseln wollen... Wir haben so eine Straße, die genau so ist, aber um ehrlich zu sein, da wird weder auf Fahrstreifen 4, noch auf 5 geblinkt...

Vielen Dank schon jetzt!
Yoshi08

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18.03.2008, 10:34 Uhr

zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m

steht da ein schild "abknickende vorfahrtstrasse" ?

holger

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18.03.2008, 12:37 Uhr

zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m

Lies doch einfach mal § 7 (5) und § 9 (1) StVO.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.03.2008, 15:34 Uhr

zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m

Die StVO gibt nicht auf alle Frage des täglichen Lebens eine Antwort.
@ Yoshi08: Wenn du auf deiner Zeichnung auf Fahrstreifen Nr. 4 bist, dann bist du - streng nach dem Wortlaut der StVO - zum Blinken verpflichtet, weil du abbiegst. Je nach Einzelfall kann es aber tatsächlich sinnvoller sein, hier nicht zu blinken, wenn andere den Blinker als beabsichtigten Fahrstreifenwechsel auffassen könnten.

Ich würde vermutlich nur zu Beginn einige Zeit lang blinken, damit die Fahrer auf Spur Nr. 3 erkennen, dass ich rechts abbiegen will. Stehe ich dann im Stau vor der Ampel, würde ich den Blinker ausschalten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
18.03.2008, 17:36 Uhr

zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m

Mit ein wenig gesundem Menschenverstand hätte der TE diese Frage auch selbst beantworten können - aus diesem Grund verwies ich ihn nur auf die StVO (um ihm ein wenig zum selbständigen Denken zu verhelfen).
-duckundweg-

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
20.03.2008, 10:03 Uhr

zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m

@Georg_g

Ja, genau so meine ich es ja auch, es ist wirklich sinvoller, dort NICHT zu blinken, weil man dort dann denkt, dass man die Spur wechseln will... Aber da ist die StrVO eben nicht gut ausgebaut  

Ich habe einmal gesehen, wie einer auf Streifen 4 rechts geblinkt hat und sofort hat man ihm auf Streifen 5 einen Platz gemacht, aber dieser hat das auch gemacht, weil er den Fahrstreifen wechseln wollte  

Ja @corsa, ich weiß, dass man da mit gesundem Menschenverstand dann eher uaf Streifen 4 nicht blinken sollte, wollte eben nur sicher gehen, wie es in der Rechtslage aussieht  

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
20.03.2008, 19:01 Uhr

zu: Aufbauseminar für Fahranfänger mit Klasse m

Weißt Du jetzt etwa Bescheid?
Für alles und jedes kann es keine Gesetze und Verordnungen geben. Dann gilt eben § 1 StVO.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Rufzeichen

Als Warnsignal

Als Überholsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen