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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
Justina
02.03.2008, 20:15 Uhr
Schwerer Unfall in der Probezeit, was nun?
Hallo
ich bin beim suchen nach möglichen Konsequenzen für mich auf eure Seite gestoßen und dachte mir ich frage einmal euch.
Ich habe am 29.02 diesen Jahres einen schweren Verkehrsunfall verursacht, an dessen Hergang ich mich leider nicht erinnern kann.
Laut Protokoll, was mir im Krankenhaus mitgeteilt wurde, soll ich einen LKW auf der Landstraße überholt haben und dabei einen entgegenkommenden Bundeswehrlaster übersehen haben.
Unfallschuld trifft somit also mich.
Der Bundeswehr LKW und mein Fahrzeug sind dann frontal zusammengeprallt und es ist ein Totalschaden an meinem Fahrzeug und ein Sachschaden in höhe von, geschätzt, 20.000Euro an dem Bundeswehr LKW entstanden.
Außer schweren Prellungen bei mir (Kopf, Hüfte, Beine) ist aber zum Glück kein weiterer Personenschaden entstanden.
Mein Problem ist, meine Probezeit ging leider noch 3 Monate zum Zeitpunkt des Unfalles.
Ich hatte keinerlei Medikamente, Drogen, Alkoholika oder sontigen Mittel genommen oder andere Dinge die die Urteilsfähigkeit oder Fahrtauglichkeit einschränken können.
Wie gesagt erinnere ich mich leider, aufgrund der Kopfverletzungen laut Ärzten, nicht an den genauen Unfallhergang und tappe da nun im Dunkeln was auf mich zukommen kann/wird, bzw fürchte einen eventuellen Führerscheinentzug, der bei mir zum Verlust meiner Lehre führen würde.
Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir eine grobe Einschätzung der Lage und Folgen geben könntet damit ich mich auf die Folgen vorbereiten kann.
Justina
02.03.2008, 20:17 Uhr
zu: Schwerer Unfall in der Probezeit, was nun?
PS: Ich verstehe leider gerade nicht warum der Beitrag nicht im Forenbereich "Bußgeld, Punkte, Probezeit" ist, wo er eigentlich reinsollte.
carhol
02.03.2008, 21:08 Uhr
zu: Schwerer Unfall in der Probezeit, was nun?
StGB § 315c: Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
.......
oder
grob verkehrswidrig und rücksichtslos
.....
falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
.......,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
da du dich selber nicht an den genauen hergang erinnern kannst, ist eine genauere angabe der strafe nur spekulation.
(eingeknastet wirst du aber nicht)
holger
to
02.03.2008, 23:39 Uhr
zu: Schwerer Unfall in der Probezeit, was nun?
Da Du nach Deiner Schilderung offenbar selbst den größten Schaden davon getragen hast, besteht auch die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft gar kein Interesse hat, Dich Straftäter zu machen. Dann geht die Geschichte an die Bußgeldstelle und Du bekommst ein Bußgeld, eventuell einen Monat Fahrverbot und Probezeitverlängerung + Aufbauseminar.
Erhol' Dich erstmal und freu Dich über Dein wiedergeschenktes Leben. Alles weitere geht seinen Gang.
Du kannst immernoch dann einem Anwalt Dein Geld anbieten, wenn Du Post bekommen hast.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?
Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren
Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen
Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte
Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?
Geschwindigkeit sofort verringern
Zügig weiterfahren
Warnblinklicht einschalten
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