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Jane714800
28.02.2008, 00:25 Uhr
Kennt sich jemand mit dem belgischen StG aus?
Wohne z.Zt. in Belgien und befand mich kürzlich in einer etwas kniffligen Verkehrssituation. Beim Rückwärtsfahren habe ich anscheinend ein geparktes Auto beschädigt, ohne es zu merken. Eine Woche später bekam ich ein Vorladung zur Polizei. Ein Zeuge hatte mich beobachtet und den Vorfall gemeldet. Im Polizeiprotokoll habe ich bestätigt, nichts von dem Schaden bemerkt zu haben und keine Unfallflucht begangen zu haben. Bei der Kontrolle meines Wagens wurden auch Kratzer an der betroffenen Stelle festgestellt. Ich hätte sie allerdings selber nicht bemerkt, denn meine Stossstangen sind von anderen Autofahrern mittlerweile so zerkratzt worden, dass der eine oder andere neue Kratzer nicht mehr auffällt. Die Polizei informierte mich auf jeden Fall, dass die Sache nun der Staatsanwaltschaft übergeben werde.
Weiss jemand darüber Bescheid, wie solche Vorfälle in Belgien beurteilt werden?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?
Zum Befahren mit langsamen Fahrzeugen
Zum Überholen
Zum Halten und Parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-001 / 3 Fehlerpunkte
Wo führt schnelles Fahren häufig zu Unfällen?
An Straßenkreuzungen und -einmündungen
An Fußgängerüberwegen
In Kurven
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten?
Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren
Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden
Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden
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