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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mirage92
15.02.2008, 21:11 Uhr

wie lange behalt ich in der Probezeit erhaltenen punkte??

ch hab in der probezeit nen paar punkte bekommen und da meine probezeit inzwisch fast rum ist, wollte ich mich ma schlaumachen, was passirt, wenn ich nach ablauf meiner probezeit wieder einen oder mehrere punkte bekomme. interessant wäre auch ob die in der probezeit angefallenen punkte einfach nur normal verfallen oder ob durch den erhalt wärend der probezeit ander fristen entstehen. hab 2 mal punkte kassiert und eine nachschulung sowie die verkehrspsychologische beratung gemacht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julien81
18.11.2009, 00:30 Uhr

zu: wie lange behalt ich in der Probezeit erhaltenen punkte??

da muß man genau wissen , weswegen du die punkte bekommen hast!!!
Die beleiben zwischen 2 jahre für ordnungswiedrigkeiten bestehen, können aber aber sich für jede weitere ordnungswiedrigkeit mitgezogen werden, wenn du neue bekommst, bis max 5 jahre!!!!

Dann für straftaten alkohol drogen fahrerflucht und sowas, die punkte hat man etwas länger, da reden wir von 5-10 jahren!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lilprincezz
24.11.2009, 11:15 Uhr

zu: wie lange behalt ich in der Probezeit erhaltenen punkte??

Also wenn du noch in der Probezeit bist und Punkte hast, würde ich einfach abwarten was noch nach der probezeit passiert. es kann auch sein das du dann noch einen brief bekommst aber wenn du glück hast nicht. und deine punkte die du hast werden ja normal verfallen denke ich mal, hab ich zumindest mal gehört

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.11.2009, 11:36 Uhr

zu: wie lange behalt ich in der Probezeit erhaltenen punkte??

Irgendwie erscheint es mir sinnlos, einen Beitrag nach 21 Monaten zu beantworten. Der Fragesteller ist möglicherweise schon lange aus der Probezeit raus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coboldt
24.11.2009, 13:42 Uhr

Wie alle anderen auch

Ich finde es nicht sinnlos zu antworten, könnte ja andere interessieren.

Also, die Punkte in der Probezeit "halten" genauso lange wie die Punkte außerhalb der Probezeit. Nämlich:

2 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten,
5 Jahre bei Straftaten,
10 Jahre in der Regel bei Alkoholfahrten.

(§ 29 Abs 1 StVG)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet