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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MikeMunich
20.12.2007, 10:59 Uhr

Glück gehabt oder kommt da noch was?

Hi,

ich bin in der Probezeit (4. Monat) in einer 50-er Zone mit 81kmh geblitzt worden, also 31 kmh zuviel.

Nach langem hin und her kam gerade der Bußgeldbescheid per Einschreiben.

Meine Strafe:

100 Euro Bußgeld
1 Monat Fahrbetot
23,45 Euro Verfahrenskosten

Nun meine Frage:
Da fehlen doch das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung???

Oder habe ich einfach nur Glück gehabt, bei 30 zuviel wäre ja das Seminar weggefallen und die Behörde war "gnädig"???

Oder bekomme ich noch Post zwecks Probezeitverlängerung und Aufbauseminar?

LG und Danke
Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
20.12.2007, 11:01 Uhr

zu: Glück gehabt oder kommt da noch was?

Leider hast du kein Glück gehabt.

Die Anordnung zum Aufbauseminar/Probezeiverlängerung kommt von der Fahrerlaubnisbehörde, kriegst also noch mal extra Post.
Bei einem Kumpel von mir hat es ein halbes Jahr gedauert nach dem Verstoß...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MikeMunich
20.12.2007, 11:02 Uhr

zu: Glück gehabt oder kommt da noch was?

Vielen Dank...wäre auch zu schön gewesen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
20.12.2007, 11:32 Uhr

zu: Glück gehabt oder kommt da noch was?

"Oder habe ich einfach nur Glück gehabt, bei 30 zuviel wäre ja das Seminar weggefallen und die Behörde war "gnädig"???"


Bis einschl. 20 km/h zu schnell gibts kein Aufbauseminar+PZ Verlängerung.

Ab 21 zu schnell bekommste schon Post.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
20.12.2007, 13:25 Uhr

zu: Glück gehabt oder kommt da noch was?

Ich weiß jetzt nicht, was das mit Kapitalorientiertheit zu tun haben soll!?!

Das Aufbauseminar kann erst angerodnet werden, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Rechtskräftig wird der Bußgeldbescheid erst mit Ablauf der Einspruchsfrist.
Außerdem ist das Aufbauseminar keine Strafe, sondern eine führerscheinrechtliche Verwaltungsmaßnahme, die die Bußgeldstelle nicht anordnen kann.

Das mag man bürokratisch finden, ich halte das allerdings in diesem Fall für recht sinnvoll. Was das aber mit "kapitalorientiertheit" zu tun haben soll, ist mir absolut schleierhaft.

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B

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