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Auslandsführerschein

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29.10.2007, 14:09 Uhr

Motorradführerschein in UK

Ich besitze den dt. PKW-Führerschein Klasse 3 schon seit längerem (1994?). Wie auch immer, ich möchte jetzt den Motorradführerschein machen - und zwar in Schottland, weil ich dort meist fahre(n werde). Meine Fragen, wenn ich dort einen normale Erlaubnis für Maschinen > 500cc habe:

1) kann ich dann auch Maschinen > 500cc hier fahren?
2) Oder muß ich hier eine zusätzliche Prüfung machen?
3) Muß ich eine bestimmte Zeit warten (gelten 2 Jahre Probezeit leistungseingeschränkt und wenn ja, wie eingeschränkt)? Kann ich in dieser Zeit nur kleinere Maschinen fahren? Wenn ja, WIE klein? (bis 50cc kann ich ja jetzt sowieso durch die Gegend kutschieren)
4) Kann ich das Ding einfach in Deutschland umschreiben lassen bzw. noch ein zusätzliches Formular ausfüllen, welches den Führerschein auf ewig und 3 Tage auch hier gültig sein läßt? Welches Formular in welcher Zeitspanne?
5) Was muß ich noch beachten, wenn ich ein größeres Motorrad sowohl hier als auch in UK fahren will (ja, abgesehen von den Straßenregeln und der falschen Fahrseite)?
6) Wenn mein Mann hier nach Deutschland zieht (er ist Schotte mit entsprechenden Führerscheinen), muß er sich dann in einer bestimmten Zeit registrieren oder gelten dann seine Papiere, weil EU?
7) Und wenn alles nicht hinhaut bzw. wenn alles zu kompliziert ist, gilt ein in Deutschland gemachter Führerschein auf ewig auch in UK?

Für Eure Hinweise - auch wenn nur in Teilen - und Euer Wissen wäre ich sehr dankbar.

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29.10.2007, 14:15 Uhr

zu: Motorradführerschein in UK

Achja, ich hatte vergessen, daß ich dort bei meinem Mann einen angemeldeten Wohnsitz habe, aber trotzdem in Deutschland wohne. Mein Zweitwohnsitz ist in Schottland. Gilt für mich trotzdem die 185-Tage-Regelung?

"Wenn es keine beruflichen Bindungen gibt, so müssen die persönlichen Bindungen eine enge Beziehung zum Wohnort erkennen lassen."
(vgl. Art. 9 Richtlinie 91/439/EWG) Das wäre ja in meinem Fall erfüllt: Mann dort, Zweitwohnsitz in unserer Wohnung, etc. - obwohl ich mich physisch hauptsächlich in Deutschland aufhalte ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte

An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

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