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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dortmund
28.10.2007, 13:00 Uhr

Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

zu schnell war ich keine Frage. Nun hat es mich erwischt, Fahrverbot 1 Monat und Geldbuße werden gegen mich verhängt. Einschreiben liegt vor, Einspruchfrist 14 Tage.

Zur Sache: Ich bin auf der Autobahn mit 141 km/h nach Abzug gemessen wurden. Auf dem Weg zum Messpunkt (Radarblitz) kam1 Schild 130 nach ca. 200m 100 nach ca. 150m 80 dann kam ein großer Hänger der Straßenmeisterei Fläche ca. 4 qm dieser war beschildert, Überschrift Baustelle, da drunter seitlich ein blaues Schild mit weißen Pfeil und erneut ein großes Schild 80.

Nur 5 m nach diesem letzten Schild war (gut versteckt) die Radaranlage. Also kann nur ein Beweis der Bußgeld-Verwaltung für die Strecke Schild am Hänger und Radarstandort erbracht werden, kaum mehr als 5 m.
Wie aber soll ich auf 5 m meine Geschwindigkeit 80 dann anpassen.

Die Messung hätte vor dem Hänger stattfinden müssen, dann würde das entfernter Schild gelten oder der Standort der Radarmessung hätte ca. 80 m hinter dem letzten Schild 80 am Hänger statt finden müssen. Dann hätte ich eine angemessene Reaktionszeit gehabt.

Oder aber die Herrn Kommissare der Autobahnpolizei hätten das 80 km/h Schild am Hänger abnehmen müssen. Das aber haben sie vergessen.

So halte ich es für möglich, gegen den Bußgeldbescheid anzugehen.

Was sagen die Experten hier, könnte ich so aus der Sache herauskommen? Gibt es da eine einschlägige Rechtssprechung? Kann nicht nur immer das letzte Schild zählen?

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28.10.2007, 13:17 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

Nach deiner Schilderung war das letzte 80er Schild nur eine Wiederholung, d.h. es galt bereits schon vorher eine Beschränkung auf 80 km/h. Und selbst zu diesem ersten 80er Schild musste kein besonderer Mindestabstand der Kontrolle eingehalten werden, da es zuvor einen Geschwindigkeitstrichter gab (130 - 100 - 80). Ein Einspruch mit deiner Argumentation hätte keinerlei Erfolgsaussicht.

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28.10.2007, 13:29 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

»Deine Ausreden sind ein Versuch mit fadenscheinlichen Begründungen den Verstoß als Messfehler darzustellen.«

Ich muss doch sehr bitten!

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28.10.2007, 13:42 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

sicher suche ich den Ausweg, keine Frage. Die Beweisführung (Messung) kann nur zwischen dem letzten Schild Hänger und Messpunkt Radaranlage stattgefunden haben. Dafür gibt es den Beweis der momentanen Messung.

Nur auf 5 m kann ich nicht reagieren, Juristen sind da doch sehr genau.

Im Zweifel für den Angeklagten oder?

Radarmessungen sind recht komplex, wichtig ist auch welchen Teilabschnitt wird in die Messung einbezogen.
So kann immer nur eine Fahrstrecke von A nach B hier 5 m, gewertet werden.
Hier hat man einen großen Fehler gemacht, schauen wir mal was Morgen der Rechtsanwalt sagt.

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28.10.2007, 13:53 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

Es ist ja durchaus legitim, sich aus der Affäre ziehen zu wollen, indem man irgendwelche Meß- oder Verfahrensfehler geltend macht. Du bist hier aber im Irrtum, da ein Fehler bei der Radarmessung hier nicht ersichtlich ist.

Warum glaubst du, dass nach dem letzten 80er Schild ein Mindestabstand hätte eingehalten werden müssen, wenn doch schon lange zuvor 80 km/h gegolten haben? Und zusätzlich gab es, wie oben schon erwähnt, zuvor eine schrittweise Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, den sog. Geschwindigkeitstrichter.

»Nur auf 5 m kann ich nicht reagieren, Juristen sind da doch sehr genau.«

Ja, der Richter wird diese Sicht der Dinge als absurd abtun, weil es eben nicht 5 Meter waren.

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28.10.2007, 14:19 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

es geht hier nur um den Nachweis welche Strecke wurde gemessen. Also kann das nur A / B = 5 m sein. In welcher Zeit ich vorher gefahren bin kann dann nicht bewiesen werden.

In Anlehnung gibt es ein Bundesgerichtsurteil, das besagt das eine Messung immer deutlich nach dem Schild z. B. Ortseingang gemessen werden darf ca. 80m.

Verärgert bin ich aber auch das hier eine (selten) freie Autobahn absichtlich zugeriegelt wurde und alle Autofahrer, so abgekocht wurden. Da ich sehr viel unterwegs bin bis 10000 km im Monat sehe ich unglaublich viele falsche Beschilderungen auf den Autobahnen.

Ganz klar ich war zu schnell, nur erwarte ich von deutschen Behörden das zweifelsfreie Messungen erfolgen müssen.

Die Radarmessung will ich nicht anzweifeln (Gegen-Gutachten ist sehr teuer, auch hier wird viel falsch gemacht) es geht um die Beweisführung welches Schild soll zählen.

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28.10.2007, 20:37 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

Fahrtrichtung Dortmund - Hamburg
Bauschilder A 45 Dortmund erst 80 dann 60 dann wieder 80 dann frei dann Überholverbot dann 120 dann frei dann wieder Bauarbeiten 80 usw. usw. nur die Bauarbeiten sind abgeschlossen.

Weiter A 2 Bauschilder obgleich Bauarbeiten abgeschlossen. Schild 80 dann Schild 120 Überholverbot gerader Strecke, dann Aufhebung vor langgezogener Kurve.
A7 hier wechselt sich reichlich planlos die Beschilderung ab, alle 200 m ist ein Gebot-, oder Verbotschild angebracht. Frei nach dem Motto Paul haben wir 80 km/h Schilder auf dem Wagen.
Gelbe Fahrbahnmarkierungen lösen sich bei Baustellen von der Fahrbahn ab. Schilder sind mal gedreht, mal durchgestrichen mal mit einem Müllsack verhüllt. Die Verhüllung wird durch Wind, Regen usw. z. T. abgerissen. Einfahrspuren auf Baustellen sind unzureichend beschriftet. Temposchilder zwischen 40 und 80 km/h wechseln sich willkürlich ab.
Insbesondere Großraum Ruhrgebiet, Kölner-, Düsseldorferraum.
Wer hier nach Geschwindigkeitsvorgaben fährt, hat schnell einen Unfall verursacht.

Nur gemessen wird hier nie, traut sich die Behörde nicht.
Gemessen wird halt bei schönsten Wetter und freier Autobahn und Sicht bis zum Horizont. Da zeigen die Behörden doch mal, wo der Hammer hängt.

Da wird eine freie Autobahn Vollgas, über 130 km/ bis auf 40 km/h runter geregelt und sich hinter einen Bauwagen versteckt und gemessen.

Damit Statistiken erfüllt werden und da seins Berechtigungen nachgewiesen werden können.

Eine Gefahrenstelle liegt dort sicher nicht vor. Nur solche Messungen lassen sich nur auf gerader freier Strecke vornehmen. In Kurvenreichen oder wirklich gefährlichen Abschnitten wie Autobahnbaustellen geht das nicht.

Was aber soll dann solche Messung bewirken. Das geht doch völlig an der Sache vorbei den gefährlich ist die gerade freie Autobahnstrecke sicher nicht.
Nur Geld verdienen kann man hier, unter dem Deckmantel für Verkehrssicherheit zu sorgen allemal.

...und aus diesen Grund suche ich nach einer Möglichkeit mit gleichen Waffen (die Messung war arglistig erfolgt) mich zu wehren.

Hier wird der Autofahrer schlicht weg verarscht. Denke das hier sicher mehr als 70 % die Geschwindigkeits-Vorgaben nicht eingehalten haben.

Früher setzte sich für diese Belange mal der ADAC ein, (bin Mitglied), mal journalistisch das aufzunehmen bedeutet knallharte Arbeit und Personalbindung. Da wird halt mit Versicherungen, Fernreisen usw. leichter Geld verdient.

Nun muss ich den Kopf hinhalten, zu schnell war auf jeden Fall, nur gerade aus ins Herz war das nicht, eher feige aus dem Hinterhalt.

Was verlangt der Staat von seinen Bürgern Zivilmut, sich einsetzen vorbildlich war das nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
28.10.2007, 21:08 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

Offenbar ist Dir nicht bekannt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung ab dem Verkehrszeichen gilt, wobei es völlig egal ist, ob diese Geschwindigkeitsbegrenzung nun überwacht wird oder nicht.

Die Verkehrszeichengrösse sollte einem Kraftfahrer bei gesunder Sehkraft eigentlich genügend Gelegenheit lassen, seine Geschwindigkeit entsprechend der Anordnung bis zum Erreichen des Verkehrszeichen zu reduzieren. Im konkreten Fall war es sogar schon eine Wiederholung.

Du solltest dagegen besser nicht Einspruch einlegen, da bei Deiner Einstellung, Deine Geschwindigkeit erst dann reduzieren zu wollen, wenn Du am Strassenrand einen Radarwagen stehen siehst, wird man Dir Vorsatz vorwerfen, was das Strafmaß nur erhöhen dürfte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
29.10.2007, 13:33 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

Hallo!

Wenn die Geschwindigkeit geringer wird, dann musst Du bereits 80 km/h fahren bis Du das Schild erreichst, und nicht erst dran vorbeifahren und dann bremsen.

Zur Autobahn Dortmund: Ich habe da bisher noch nicht unnützes entdecken können. Dort gibt es auch eine Stelle wo nur 80 km/h erlaubt sind (vielleicht meintest Du die Stelle??) und weit und breit keine Baustelle in Sicht. Wenn man allerdings einen Blick nach rechts in die Leitplanke wirft, dann weiß man auch warum da nur 80 km/h gilt.

Ich fahre immer nach Geschwindigkeitsvorgaben und komischerweise hatte ich noch nie einen Unfall *grübel*. Unfallverursacher sind dann wirklich diejenigen, die sich nicht an die Geschwindigkeiten halten wollen. Die überholen dann falsch oder überschätzen sich. Das sind dann meist die, die ständig sagen, dass sie so und so viel Kilometer im Monat oder im Jahr fahren (mit dem Satz will ich Dich keineswegs angreifen, ich fahre auch sehr viel im Monat und sehe sowas täglich).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
29.10.2007, 16:43 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

Damit, dass die, welche ordentlich fahren einen Unfall verursachen meint er vielliecht, dass dann das Gefahrenpotential steigt, weil es eben diese raser gibt, die keine Rücksicht drauf nehmen und sich durchdrängeln wollen ==> Natürlich verursachen die dann im Endeffekt den Unfall (Ist meine persönliche Interpretation)

Und es gibt wirklich viele Sinnslose Schilder und Begrenzungen. Habe jetzt nicht alle im Kopf. Eines ist aber für mich sehr aktuell: A8/A93 (Großes Deutsches Eck) Von München kommend darf man hier in der Kurve in Richtung Innsbruck 100km/h fahren. Das ist aus meiner Sicht totaler Schwachsinn - viel zu schnell da reichen 80 locker aus. Auf der Strecke zurück nach München ist es dann in der Kurve 60 und es wird oft knallhart kontrolliert, da gehen locker 70, wenn nicht 80....

So viel von mir...
Alex

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dortmund
29.10.2007, 21:46 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

dann fahrt mal über die B1 Richtung Essen auf beiden Seiten 5 Radarfallen. Erst 100 dann in der Kurve 80 dann kommt die Falle und das abkassieren geht los.

Unfallschwerpunkt war das nie, liegt halt günstig zum abkassieren.
Schalten die E-, Schilder um auf 60 oder 40 wird der Blitzer mit geschaltet, hat was.

Wenn alle sich genau an die Beschilderung halten, gibt es ein Stau auf fast jeder Straße.

Ein Raser bin ich sicher nicht, konnte es nur Kopfmäßig nicht verarbeiten das auf freier gerader Strecke solche dummen Schilder aufgestellt werden, sie waren ja auch in nachhinein ausschließlich nur zur Messung eingesetzt.
Bis dahin hatte ich keine Punkte in FL.

Meiner Meinung nach kann es nur ein Beweis geben, zwischen der Messung letztes Schild Hänger und Radaranlage. Beide Punkte liegen 5 m auseinander.

Rechtlich wäre es durchaus interessant, dass durch zu fechten. Kostet nur ein Schweinegeld, Zeit und Nerven.

So darf nach BGH erst merklich nach einem Schild die Messung erfolgen.

Sicher hier steh ich auf dünnen Eis, (gerade bei Amtsgerichten), nur rein rechtlich betrachtet kann nur für den letzten Geschwindigkeitsabschnitt die Messung erfolgt sein.
Ob vorher 8 x oder 10 x ein Tempo 80 Schild stand, ist unwichtig.

Nur bis zum BGH prozessieren sprengt mein Taschengeld.
So werde ich mich den Gegebenheiten beugen, zahlen und ein Fahrer für 4 Wochen einstellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dortmund
29.10.2007, 22:06 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

Wenn die Geschwindigkeit geringer wird, dann musst Du bereits 80 km/h fahren bis Du das Schild erreichst, und nicht erst dran vorbeifahren und dann bremsen.

So stimmt das nicht. Ein OLG Urteil besagt das zum Beispiel eine Messung kurz hinter einem Ortseingangsschild nicht vorgenommen werden darf.
Die Messung muss immer zwischen 40 bis 80 m Abstand zum Schild haben.

Das sagt dann deutlich das wenn ein Temposchild 50 vor dem Ortseingangsschild gestanden hat (hätte) das nicht mehr zählt, da ja das Ortseingangsschild das Letzte war.

Juristisch gesehen spielt es keine Rolle ob in Folge ein paar Mal das selbe Schild oder eben auch ein Schilder mit Tempo 100 usw. vor dem Letzten Stand.

Übrigens vertraten die Richter des OLG die Meinung, dass kurz nach dem Schild praktisch kein Autofahrer angemessen Tempo 50 erreichen kann.

Vielleicht könnt ihr meine Argumentationen, nun in einem andern Licht sehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.10.2007, 22:38 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

Hallo ersteinmal, willkommen im Forum.

» So stimmt das nicht. Ein OLG Urteil besagt das zum Beispiel eine Messung kurz hinter einem Ortseingangsschild nicht vorgenommen werden darf.
Die Messung muss immer zwischen 40 bis 80 m Abstand zum Schild haben.
«


Aktenzeichen bitte. Nie davon gehört, ich vermute Du verwechseltst das mit bestimmten Verwaltungsrichtlinien, die die messenden Behörden anweisen, Mindestabstände, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, grundsätzlich eintzuhalten. Betont wird allerdings, daß diese Mindestabstände in bestimmten Fällen unterschritten werden können.
Da es sich um interne Richtlinien handelt, hat der Betroffende keinesfalls einen Rechtsanspruch darauf.

In seltenen Fällen haben in Ausnahmesituationen (bsp. keine Gefahrenstelle, geringe Distanz zwischen Kontrollpunkt und Beginn (!) des Streckenverbots, die Gerichte von einem Fahrverbot zu Gunsten einer doppelten Geldbuße abgesehen, vielleicht liegt auch hier der Grund für die Verwechslung.

» Das sagt dann deutlich das wenn ein Temposchild 50 vor dem Ortseingangsschild gestanden hat (hätte) das nicht mehr zählt, da ja das Ortseingangsschild das Letzte war. «

Grundsätzlich kommt es nicht auf die Beschilderung, sondern auf den tatsächlichen Beginn einer Beschränkung an. Auch jene oben angesprochenen Begrenzungen beziehen sich jeweils auf den Beginn der Streckenverbote, Wiederholungsschilder sind irrelevant.

» Juristisch gesehen spielt es keine Rolle ob in Folge ein paar Mal das selbe Schild oder eben auch ein Schilder mit Tempo 100 usw. vor dem Letzten Stand. «

Es spielt keine Rolle, wie oft ein Streckenverbot wiederholt wird.

» Übrigens vertraten die Richter des OLG die Meinung, dass kurz nach dem Schild praktisch kein Autofahrer angemessen Tempo 50 erreichen kann. «

Laut VWO-StVO sind Streckenverbotszeichen (bzw. vergleichbare beschränkende Zeichen wie das Ortsschild) so aufszustellen, daß sie aus hinreichender Entfernung erkannt werden können und daß es möglich ist, angemessen darauf zu reagieren. Vollbremsungen werden nicht erwartet, wohl aber "mittelstarke Bremsungen" (Bay OLG VRS 48 270).

Es ist also in der Verantwortlichkeit des Autofahrers, sich rechtzeitig auf angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzungen einzustellen.

Wie gesagt, mich würde ein solches OLG- Urteil sehr wundern. Wenn es doch existieren würde (wie gesagt, Az wäre sehr informativ, da ich es dann nachsclagen und die Begründung ggf. hier einstellen würde), würde aber ganz klar der herrschenden Meinung widersprechen.

In keinem mir bekannten Fall wurde dem Autofahrer eine Kulanzstrecke nach Beginn des Streckenverbotes gewährt. In Ausnahmefällen wurde allenfalls ein Fahrverbot in ein Bußgeld verwandelt. Etwas anderes widerspräche auch dem kodifiziertem Recht, das hier keinen Interpretationsspielraum zulässt.

Wenn ich Deinen Ausgangsbeitrag richtig verstanden habe, wurdest Du in einer Baustelle geblitzt. Eine offenkundige Gefahrenstelle rechtfertigt in jedem Fall das Unterschreiten der Mindestabstände.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dortmund
30.10.2007, 07:08 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

nein es war keine Baustelle vorhanden, es wurde nur ein Baufahrzeug (Hänger als Schutzschild und Sichtschutz benutzt. Es waren vorher auch keine Baustellenschilder aufgestellt. Es war ein 100% freie Strecke mit geraden Verlauf über ca. 5 km.

Falsch reagiert habe ich, den Anordnungen der Behörde ist Folge zu leisten. Auch habe ich nicht das Recht diese Anordnung zu missbrauchen. Nur reichlich verarscht sind hier viele Autofahrer. Das OG Urteil versuche ich noch mal zu finden, später mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dortmund
30.10.2007, 18:05 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

nun es gibt auch genug Strecken die 100 km/h zulassen bis zum Ortsschild.

Zitat.

Radarmessung kurz vor Ortsschild
Bereits mehrere 100 Meter vor Verlassen einer geschlossenen Ortschaft beschleunigte ein Autofahrer seinen Wagen so, dass bei einer Radarmessung eine Geschwindigkeit von 104 km/h festgestellt wurde. Gegen die daraufhin verhängte Geldbuße von 350 DM und das einmonatige Fahrverbot wendete sich der Autofahrer mit der Begründung, ein Runderlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen besage, dass Geschwindigkeitsmessungen so vorzunehmen sind, dass sie vom Beginn und vom Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung mindestens 200 Meter entfernt erfolgen. Hier sei die Messung jedoch 70 Meter vor dem Ortsausgangsschild durchgeführt worden. "br />Das Oberlandesgericht Hamm sah gleichwohl keinen Anlass, von dem Urteil des Amtsgerichts abzuweichen. Die Richter verkannten nicht, dass sich die mit der Radarmessung befassten Beamten nicht ohne zwingenden sachlichen Grund über den Erlass hinwegsetzen durften. Hier bestand jedoch durchaus Anlass, von der Vorschrift abzuweichen. Zwischen der Messstelle und dem Ortsausgangsschild befand sich nämlich die Zu- und Abfahrt eines Firmenparkplatzes, wo es in der Vergangenheit wiederholt zu Unfällen mit zu schnell fahrenden Verkehrsteilnehmern gekommen war. Das Gericht hielt daher diese besondere Gefahrensituation für ausreichend, ausnahmsweise die innerhalb des Toleranzbereichs von 200 Metern vorgenommene Messung zu berücksichtigen Hinweis: Entsprechende Erlasse über die Durchführung von Radarmessungen existieren auch in anderen Bundesländern.

"br />

"br />

"br />

Beschluss des OLG Hamm vom 18.05.2000; Az.: 5 Ss OWi 1106/99


bei mir waren es nur 5 m, vom letzten Schild zum Messpunkt. Wie schnell ich vorher war wurde ja nicht gemessen.

Leider fehlt mir die Kohle, bzw. ist das Prozessrisiko zu hoch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dortmund
30.10.2007, 20:04 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

na ja das letzte Schild am Hänger war ziemlich fest, mit dicken Schrauben
Es war ein Hänger der Straßenmeisterei, ich habe zwar nicht nachgemessen aber die Strecke noch mal abgefahren und habe ca. 20 Fotos geschossen.
Die lieben Wachtmeister (sind ja alles Kommissare) schauten nicht freundlich aus, bin ja auch deutlich unter 80 km/h geblieben.

Hätte ich ein wenig mehr Mut zum Risiko, ein guter RA mit Verkehrsrecht könnte schon was machen.
Der ADAC hält sich wie immer bedeckt, die wollen auch lieber Versicherungen, Urlaubsreisen und Bankgeschäfte machen.
Ein Sprachrohr für den Autofahrer sind die schon lange nicht mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.10.2007, 22:20 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

Danke für das Urteil!
Jedoch wirst Du bemerkt haben, daß das Gericht hier bestätigt, daß die Richtlinie von 200m unterschritten werden darf.

Meine persönliche Meinung zu dem Thema: Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten ab dem Schild. Das ist unstrittig. Fraglich bleibt hier eine Kulanz bei der Strafzumessung bei Messungen außerhalb von Gefahrenstellen in kurzer Distanz zum Beginn der Verbotsstrecke.
Der Tenor der Gerichte geht grundsätzlich dahingehend, zwar in Ausnahmefällen Regelfahrverbote abzuwenden, grundsätzlich aber der Zulässigkeit solcher Messungen zuzustimmen.
Das halte ich für sinnvoll

Die Geschwindigkeit darf nur in dem Bereich begrenztz werden, in dem sie begrenztz werden muß.
Wenn man nun erst die einhaltung der zHG 200m nach Beginn der Strecke überwachen dürfte, hätte das die zwingende Konsequenz, die Verbotsstrecken auszuweiten, damit an fraglichen Stellen die zHG nachprüfbar eingehalten wird.

Das ist aber in keinem Fall sinnvoll.

Dortmund, selbst bei Zugeständnissen in anderen Fällen würdest Du in Deinem Fall bei einem Prozeß definitiv wenig Erfolg haben. Wie gesagt, auf Einhaltung solcher Richtlinien gibt es keinen Rechtsanspruch; sie dürfen unetrschritten werden. Die zHG gilt ab dem Schild; und zwar nach dem ersten. Das steht so im Gesetz und das kann auch von OLG- Richtern nicht ausgehebelt werden.
Du wurdest in einem Gefahrenbereich geblitzt, was eine Unterschreitung der Richtlinien ausdrücklich rechtfertigt- und selbst wenn nicht, könntest Du auf einen Verzicht auf ein Fahrverbot, nicht aber auf einen Erlass der Strafe hoffen.

Wenn Du das Fahrverbot abwenden willst, solltest Du Dich auf einen anderen Standpunkt konzentrieren. So ist ein Absehen vom Fahrverbot beispielsweise bei zwingenden wirtschaftlichen Härten möglich.
Der Weg, den Du bisher andenkst, ist eine Sackgasse.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dortmund
01.11.2007, 09:38 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

bei einem Gespräch mit einem befreundeten Anwalt kam in etwa das gleich heraus. Das Fahrverbot kann mit Sicherheit aufgehoben werden. Alles andere aber bleibt. Punkte Geldbuße usw.
Das Fahrverbot bekomm ich mit einem Bußbrief wahrscheinlich vom Tisch. Mehr kann ich auch im Prozess nicht erwarten.

Die Messung anzuzweifeln, Aufstellplan, Winkel, Eichung des Gerätes, Einweisung in die Bedienung einschl. prüfbare Unterlagen der Messung vom SV nachrechnen zulassen usw. kostet einfach zu viel.

Hier könnte zwar was zu holen sein, nur am Ende kann das sehr teuer werden.

PKZ (Prozesskostenhilfe) werde ich nicht bekommen, so muss ich als Staatsbürger die Geschwindigkeitsmessung auf einer leeren Autobahn als Willkürakt hinnehmen.

Der Staat verlangt vom Bürger Offenheit und Mut sich gegen Fremdenfeindlichkeit einzusetzen.

Als Bürger dieses Landes kann ich erwarten, dass der Staat eben so sich verhält.

Hier haben einige Staatsdiener die 3 Gewaltenteilung unserer Verfassung schamlos ausgenutzt.

Das aber wird mich nicht davon abhalten, künftig eben so, nicht zuhandeln.

Da sind halt ein paar Scheiß-Staatdiener immer dabei. Wer das anordnen darf weiß ich nicht.

Vielleicht irgend so ein blasser Regierungspräsident, der sich im 750 er Dienst BMW mit kleinen Blaulicht auf dem Dach, mit Höchstgeschwindigkeit zur nächsten Sitzung fahren lässt.

Tagespunkt könnte sein, wie verhindern wir die Raserei auf den Autobahnen.

Müssen wir halt mal für uns ungefährlich, auf einer freien Autobahn eine Radarmessung vornehmen.

Danach setzen sich die Herrn Regierungspräsidenten wieder in ihre 750 er Dienst BMWs und jagen mit Blaulicht zum nächsten Termin.

Nur kann mir mal einer erklären, warum brauchen wir eigentlich Regierungspräsidenten.

Wer die Morgen abschafft wird feststellen das fahren wird auf Autobahnen sicherer.
... und als Aufpasser der Stadtfinanzen haben die schon immer versagt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
01.11.2007, 15:30 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

Hallo,

da beschäftigt sich wieder jemand mit Themen, die ihn gar nichts angehen. Wir Autofahrer haben uns nicht über den Sinn von Geschwindigkeitsbeschränkungen den Kopf zu zerbrechen, sondern darüber, wie wir sie einhalten können.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dortmund
01.11.2007, 17:42 Uhr

zu: Radarmessung zählt da nicht das letzte Schild?

Wieso nicht nur der Wetterbericht ist dank Reuter usw. von der Mosel bis zur Eider gleich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Geld- und/oder Freiheitsstrafe

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren