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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dennis82
28.09.2007, 16:53 Uhr

Auffahrunfall während der Probezeit

Hallo
hatte heute einen Auffahrunfall ich Schildere mal kurz den hergang.
Ich war mit angemessener Geschwindigkeit auf einer Bundesstraße unterwegs (erlaubte 100km/h) Vor mir war ein Lkw Unterwegs den ich mit 80-90 km/h überholte vorher konnte ich sehen das vorm Lkw genügend Platz war um nach dem überholen wieder einzuscheren allerdings kam es so das ich am Lkw vorbei war und die vor dem Lkw Fahrende Kolonne bremste und ich in die Lücke reinmußte und natürlich nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte und ich dem vor dem Lkw fahrenden Pkw hinten drauf gekracht bin.

Nun meine Frage da ich ja keinen Verkehrsverstoß in dem Sinne Begangen habe (ich war nicht zu schnell, vorm Lkw war genügend Platz zum einscheren) dürfte es sich in dem Fall ja doch nur um ein Ordungsgeld von 35eur handeln oder habe ich ein Bußgeld bzw eine Nachschulung zu erwarten?!

Nachschulung wird ja eigentlich nur erteilt wenn ein A Verstoß mit dem Unfall zusammenhängt oder?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
28.09.2007, 17:49 Uhr

Grober Verkehrverstoß

Hallo,

ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie du auf die Idee kommst, eigentlich keinen Verkehrsverstoß begangen zu haben.

Du hast eine der sogenannten Todsünden im Straßenverkehr begangen, indem du beim Überholen einen bzw. sogar mehrere Fehler beginngst und einen Unfall verursacht hast. Es sollte mich sehr wundern, wenn du da nur mit 35,00 € rauskommen solltest.

Deine Ansicht, der Unfall wäre mehr oder weniger unvermeidlich, ist absoluter Quatsch.

Die Kolonne vor dem LKW musstest du bereits vor dem Überholvorgang erkennen. Da die nicht schneller als der LKW fuhr hättest du ausreichend prüfen müssen, ob vor dem LKW überhaupt genügend Platz für das Wiedereinscheren zur Verfügung steht.

Eine Kolonne kommt auch nicht einfach so innerhalb von wenigen Sekunden zum Stillstand. Das sich da was zusammenbraut, weil die vorderen Fahrzeuge der Kolonne bremsten hättest du ohne Probleme an den Bremslichtern erkennen müssen, dafür sind die schließlich da.

Außerdem muss der LKW während des Überholvorgangs auch schon langsamer geworden sein, sonst wäre er dir reingefahren.

Wenn du in so einer Situation einen Unfall baust hast du im absoluten Tiefschlaf gelegen.

Du wirst deshalb berechtigterweise mit einem Bußgeld und einer Nachschulung rechnen müssen.

Gruss

MrMurphy

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.09.2007, 20:13 Uhr

zu: Auffahrunfall während der Probezeit

Hm, nicht ganz einfacher Fall.
Vorab: Der erste Satz, den MrMurphy schreibt, der ging mir genauso durch den Kopf.

Ich vermag hier kaum spekulieren, welchen Vorwurf man Dir konkret machen wird. Meine Vorstellungskraft geht da von tatsächlich nur einem Verwanrgeld wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes bis zu einem Strafverfahren nach § 315c StGB.

Letzteres wäre natürlich ein herber Schlag. Das bloße Verwarngeldangebot erscheint aber hier kaum schuldangemessen, denn Du hast hier in der Tat einen groben Fahrfehler begangen und dadurch einen Unfall verursacht.

Wahrscheinlich wird es aber auf ein Bußgeld hinauslaufen, entweder wegen "Überholen bei unklarer Verkehrslage" oder wegen "Gefährdung anderer beim Wiedereinordnen". Beides A- Verstöße. Falls wider erwarten doch eine Strafanzeige ins Haus flattern sollte, würde ich anwaltlich versuchen, dagegen vorzugehen, da an den § 315c StGB doch hohe Voraussetzungen geknüpft sind, die ich so noch nicht erfüllt sehe.

Wenn nur ein Verwarngeldangebot folgt, würde ich die Klappe halten und ganz schnell bezahlen.

Fände super, wenn Du uns auf dem Laufenden halten würdest!

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
29.09.2007, 16:04 Uhr

zu: Auffahrunfall während der Probezeit

"Ist es denn def. so, dass alles, was sich im Rahmen bis zu 35 Euronen bewegt, keinen Einfluss auf die Probezeit hat?
Also auch nix mit B-Verstoß?"

Japp, definitv. Weil bis einschl. 35 Euro gibts keine Punkte. Und somit werden die Vergehen bis 35 Euro nirgendwo gespeichert.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte

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Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht

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