Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
03.06.2007, 20:13 Uhr

Abstandverstoß in der Probezeit

Hallo, ich wurde am 10.5.2007 auf Abstand geblitzt, hatte davon gar nichts mitbekommen und war sehr geschockt, als der Brief mit den Bogen zum ausfüllen am Samstag kam
und zwar, ich fuhr 133km/ hätte einen abstand von 66,5 m einhalten müssen, hatte aber nur 26,3m und damit weniger als 4/10 des halben tachowerts... Ich bin noch mitten in der Probezeit, was passiert nun, mit was muss ich rechnen und was muss ich tun?

Würde mich sehr über antworten freuen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.06.2007, 20:38 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

>> mit was muss ich rechnen <<
100€, 3 flenspunkte, aufbauseminar, 4 jahre probezeit, 25,60 € bearbeitungsgebühr.

>> was muss ich tun? << zahlen und lächeln


holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
04.06.2007, 07:27 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

Aber weg ist er dann wohl gar nicht?
*hoff*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
04.06.2007, 08:03 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

Wenn es Dein erster Verstoß ist, darfst Du ihn behalten.

Aber hättest Du nur einen halben Meter mehr Abstand gehalten, wärst Du nicht unter die 4/10 des 1/2 Tachowertes gefallen und hättest eine leicht geringere Strafe...

Wie kam es denn zu dem Verstoß? Dass man den geforderten Abstand gar nicht immer einhalten kann ist ja klar!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
04.06.2007, 11:12 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

Ja, dass war mein erster verstoß, da bin ich ja erleichtert... Mir wurde von einigen bekannten gesagt dass ich ihn wahrsch mind ein Monat abgeben muss...
Aber wenns nur bei den Geld und bei diesen Seminar oder wie ma des nennt bleiben würde wäre es schon super...

Ja, wie kam es dazu?
So genau kann ich dass lieder auch nicht mehr sagen? :-( Halte in der Regel schon mehr abstand, nur warum genau da nicht? Weiß ich leider selber nich so recht...

Woher wisst ihr die Sachen eig immer `?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.06.2007, 12:36 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

bei einigen ist es eigene erfahrung ;-)

andere beschäftigen sich beruflich (fl, polizisten, etc) damit und wissen wo sowas steht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
04.06.2007, 12:50 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

und nochmal andere lesen hier einfach nur gut mit...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.06.2007, 13:05 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

.... oder sehen in die glaskugel....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
07.06.2007, 21:11 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

Hallo, ich schon ma wieder,
ich hab mir heute den Brief nochmal genauer angeschaut den ich da bekommen hatte, und da steht...
VERLETZTE VORSCHRIFTEN:
§4 Abs.1 §49 StVO §24 StVG; 12.6.2 BKat

jetzt meine frage, is des n BKat? weil da ja was von steht und muss man bei B und A zur Nachschulung?
Muss aber dazusagen, das Auto läuft auf meinen Vater...

Wäre cool wenn ihr mir nochma genau sagen könntet ob
Nachschulung JA oder Nein?

Schon noch mal vielen dank!

Tschau

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.06.2007, 08:34 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

>> Wäre cool wenn ihr mir nochma genau sagen könntet ob
Nachschulung JA oder Nein? >>

ja

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.06.2007, 09:50 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

12.6.2 BKat sagt folgendes: "Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h. Der Abstand betrug in Metern weniger als 4/10 des halben Tachowertes".

Das ist ein A- Verstoß und damit wird die Nachschulung angeordnet werden.
Dennoch einen schönen Tag.

Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
16.06.2007, 11:37 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

Hallo ich schon mal wieder,
habe heute den Busgeldbescheid bekommen... Da steht aber nix von Nachschulung oder so drin, kommt da nochmals etwas nach oder wie läuft dass ab? Bekomm ich nochmals Post?

Wäre super wenn ihr mir nochmals weiterhelfen könntet...
Sorry fürs viele nerven

gruße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
16.06.2007, 12:06 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

so doll hast du nicht genervt und helfen tun wir gerne.

du bekommst ein gesondertes schreiben wegen dem aufbauseminar, kann aber bis zu 9 monaten dauern.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
02.10.2007, 14:05 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

Hallo, ich schon wieder,
habe vor etwa einen Monat Poste bekommen dabei die Anordnung für die Nachschulung, jetzt hab ich Frist bis 24.10 habe mich gleich bei erhalt des schreibens bei der Fahrschule angemeldet, die für meinen Bezirk zuständig sind.
Es hieß dass man sich da anmelden muss und die für einen dann ne fahrschule zuweißen bzw empfehlen wo man es machen kann...

Jetzt hab ich aber bis heute noch keine antwort, ich habe auch schon 2 mal bei der Fahrschule angerufen, wo ich mich gemeldet habe, aber die nette frau meinte nur dass ich noch post bzw nen anruf von der zuständigen Fahrschule bekommen würde....

Wie gesagt aber bis heute noch nicht,
jetzt wollte ich fragen, ob man den Termin irgendwie herauszögern kann auf ein Monat oder so, oder ob man dass auch alleine machen kann irgendwie oder sowas in der art?
Kennt sich da jemand aus? Wäre wirklich super wenn ich ne antwort bekommen könnte...

An dieser Stelle auch mal noch ein Lob an euch hier, bin mind 2 mal in der woche hier um einige sachen zu lesen, ist sehr interessant und ich muss sagen find es super dass es sowas gibt und meist auch sehr gute brauchbare antworten geschrieben werden!

Se dass wars erst mal
bitte um antwort
gruß KnackiWacki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
03.10.2007, 15:35 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

... schade keiner?
oder alle unterwegs...?
grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
04.10.2007, 12:52 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

Leider (oder eher zum Glück) habe ich diesbezüglich keine praktische Erfahrung.
Versuchen wir's trotzdem mal:
Wo hast Du Dich denn angemeldet? Bei einer Fahrschule oder bei mehreren Fahrschulen? Oder ganz wo anders?
Was genau stand denn in der Anordnung zur Nachschulung drin? (Genaues Lesen hilft manchmal auch weiter.)
Soweit ich weiß, sollte man diese Frist auf keinen Fall versäumen, also gehe ich mal davon aus, dass Du diese Frist nicht verschieben kannst.
Seltsam finde ich, dass die Dame zu Dir gesagt hat, dass sich die Fahrschule bei Dir melden würde. Ich kenne das vom Theorieunterricht so (aber vielleicht läuft es ja anderswo auch anders ab): Mein Fahrlehrer meinte manchmal vor dem Theorieunterricht, er müsse heute sein Handy anlassen, da er wieder einen Nachschulungskurs hätte. Die Nachschüler riefen also in der Fahrschule an (und nicht umgekehrt). Zudem hatte er immer eine Liste vorliegen, auf der die Teilnehmer aufgelistet waren, die sich bei ihm zu melden hatten. Bin mir aber nicht mehr sicher, ob es sich dabei auch um die auffälligen Kraftfahrer gehandelt hat, die bereits aus der Probezeit draußen sind; vielleicht ist es bei denen wieder anders.
Mehr weiß ich leider auch nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern knackiwacki
04.10.2007, 12:58 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

Ja, ich habe mich ja bei der Fahrschule angemeldet, jedoch meinte diese Frau zu mir, dass ich mich bei ihr für den ganzen Landkreis bayreuth anmelde.
Also die nachschulung ist nicht zwingend unbedingt bei der selben fahrschule, diese nimmt nur die anmeldungen ALLER an.
Also in den Brief stand auch dass ich mich ausschließlich bei dieser FS melden soll und diese alles weitere regeln wird.

Leider hab ich bis jetzt null gehört
:-(

hoff dass dass jetzt noch etwas weiter hilft?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.10.2007, 16:33 Uhr

zu: Abstandverstoß in der Probezeit

die vom sva/landratsamt angegebene fahrschule sammelt nur alle teilnehmer und verteilt sie dann an die entsprechenden fahrschulen. solltest du mit deiner frist probleme bekommen, melde dich bei der fahrschule und lass dir bestätigen das du dich dort gemeldet hast.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B

Alle Fahrzeuge, die

- entgegenkommen

- in gleicher Richtung fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-005

Sie dürfen nicht nach links weiterfahren

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach links anzeigen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-018-B

Anfahrende Fahrzeuge scheren unerwartet aus

Türen werden zur Straßenseite oft unachtsam geöffnet

Fußgänger - insbesondere Kinder - kommen plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervor