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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
26.04.2007, 18:36 Uhr

zulassungsfreie Anhänger

Hallo,

Mich würde mal interessieren, welche Anhänger zulassungsfrei sind! Wenn es überhaupt welche gibt! Ich habe mal gehört, dass einachsige Hänger zulassungsfrei sind! stimmt das?

Vielen Dank!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Spezi
26.04.2007, 19:43 Uhr

zu: zulassungsfreie Anhänger

Also ersteinmal zu folgenden Arten von Zulassungsfreien Anhängern

- Anhänger in Land und forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für Land oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschienen oder selbstfahrende Arbeitsmaschienen mitgeführt werden.
_ land und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte sowie hinter land oder forstwirtschaftliche einachsige Zug oder Arbeitsmaschienen mitgeführte Sitzkarren ( einachsige Anhänger, die nach ihrer Bauart nur geeignet und bestimmt sind, dem Führer einer einachsigen Zug oder Arbeitsmaschiene das Führen des Fahrzeuges von einem Sitz aus zu ermöglichen)
_ Anhänger hinter Straßenwalzen
-Maschienen für den Straßenbau die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 KM/H
- Wohnwagen und Packwagen im Gewerbe nach Schaustellerart auch hier nicht schneller als 25 km/h
- Anhänger die lediglich der Straßenreinigung dienen
- Eisenbereifter Möbelwagen
- einachsige Anhänger hinter Krafträdern
- Anhänger für Feuerlöschzwecke
- Spezialanhänger zu Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke.
- Anhänger die als Verladerampen dienen.
- Fahrbare Baubuden nicht schneller als 25 km/h
- einspurige einachsige Anhänger ( Einradanhänger) hinter PKW wenn das zulössige Gesamtgewicht nicht mehr als 150 kg, die Breite nicht mehr als 1m und die länge nicht mehr als 1,20 m betragen

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen
MFG Spezi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
26.04.2007, 20:55 Uhr

zu: zulassungsfreie Anhänger

Vielen Dank für die Antwort!

Dann sind die 750KG Anhänger, die ich mit der Klasse B noch fahren darf, zulassungspflichtig,
wenn ich dass jetzt richtig verstehe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
27.04.2007, 06:27 Uhr

zu: zulassungsfreie Anhänger

Jop.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- vor dem gelben Pkw abbiegen

- als Erster abbiegen

- erst nach dem Motorrad abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen