Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

FAHRTIPPS Smalltalk :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
15.02.2007, 13:01 Uhr

Versicherungen verstoßen gegen das Grundgesetz

Ist es eigentlich zulässig, dass KFZ-Versicherungen gegen das Grundgesetz verstoßen?

§3, Absatz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechts (...) benachteiligt oder bevorzugt werden."


Wenn ich aber als Mann mehr bezahlen muss für meine Autoversicherung, verstößt das eindeutig gegen dieses Gesetz. Und Ausnahmeregelungen gibt es im GG auch nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.02.2007, 13:10 Uhr

zu: Versicherungen verstoßen gegen das Grundgesetz

ist vom grundsatz her eine sehr berechtigte frage.
aber die versicherungen argumentieren mit der schadenshäufigkeit. da sind die männer eindeutig vorne.
es gibt ja auch den grundsatz, dass man nicht wegen glauben, behinderung etc. benachteiligt werden darf.
trotzdem musst du, wenn du 2,89 meter gross bist und einen behinderten ausweis hast, mehr für deine bekleidung bezahlen.
was mich aber stört, ist der fakt, dass es spezielle "beamtentarife" gibt.


holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
15.02.2007, 13:35 Uhr

zu: Versicherungen verstoßen gegen das Grundgesetz

Ja wenn ich 2,89 Meter bin, dann bekomm ich auch mehr "Stoff" an meiner Kleidung, somit ist ein Mehrpreis damit gerechtfertigt.

Wegen den Beamtentarifen: Es steht leider nix drin, dass man nicht wegen seines Berufes bevorzugt oder benachteiligt werden darf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.02.2007, 14:20 Uhr

zu: Versicherungen verstoßen gegen das Grundgesetz

aha, eswarnochgelb ist beamter.

die von dir aufgeführten haben teilweise ihre eigenen versicherungsgesellschaften, da kann ich das nachvollziehen.
es geht hier um allgem. autohaftpficht, nicht um spez. versicherungen.

bei den anderen stört es mich grundsätzlich auch. warum z.b. behinderte da sonderpreise bekommen, ist mir echt schleierhaft.
das hausbesitzer sondertarife in der autohaftpflicht bekommen ist mir neu.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
15.02.2007, 22:11 Uhr

zu: Versicherungen verstoßen gegen das Grundgesetz

Was mich persönlich nervt. Das ich benachteiligt werde weil ich noch jung bin. Ich fahre relativ viele km. Jeden Monat cica 1500 km. Warum soll ich mehr zahlen als ein 38 Jähriger der jeden Tag mit U-bahn in Arbeit fährt. Und nur ein , zwei mal im Monat ein kurzes Stück mit PKW fährt. Bin jetzt fast 21 und fahre seit 2,5 Jahre(arbeite ich da) die längere Strecke zur Arbeit. Die ersten Monate nach dem Führerschein bin ich nicht so viele km im Monat gefahren , 30 Monate X 1500 km= 45.000km. 100km im Monat X 12=1200X20=24.000km. Habe ich mehr Erfahrung und muss mehr bezahlen weil ich weniger Fahrpraxis habe laut Versicherung.

Ich möchte jetzt nicht Absteiten das sehr viele Unfälle von Fahranfänger gemacht wurden mit Alkohol zb. wenn ich fahre trinke ich kein Tropfen außer mal ein Radler aber dann meistens lang vorm fahren(3std oder so) da war ich meistens beim fahren auch wieder bei 0,0. Ich hätte kein Problem gehabt wenn das mit 0,0 Promille schon früher gegeben hätte nicht erst in Zukunft.

Aber die selten fahren machen auch mehr Unfälle die werden nicht benachteiligt. Aber das ist Deutschland die Jungen(Zukunft) wird immer benachteiligt. Das liegt vor allem an der Politik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
16.02.2007, 00:21 Uhr

zu: Versicherungen verstoßen gegen das Grundgesetz

Es gäbe ja auch die Option, die Versicherung zu wechseln....

Immerhin gibt es auch Versicherungen, die Schattenparker nicht bevorzugen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lothar
16.02.2007, 09:29 Uhr

zu: Versicherungen verstoßen gegen das Grundgesetz

@Ps2spieler:
Wer lange Jahre ohne einen Schaden versichert war, bekommt einen Rabatt. Meinst Du das?
Wenn Du viel fährst, hast Du zwar mehr Erfahrung, aber auch ein höheres Risiko. Auf jedem Kilometer, den Du mehr fährst, kann auch etwas passieren. Die Versicherung versichert aber nicht die Fahrpraxis, sondern das Unfallrisiko.
Du musst zugeben, das das Unfallrisiko bei jemandem, der gar nicht mit dem Auto fährt gleich null ist. Warum sollte er also mehr Prämie bezahlen, als jemand, der 45000km im Jahr im Risikobereich unterwegs ist?

Gruß
Lothar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lothar
16.02.2007, 10:23 Uhr

zu: Versicherungen verstoßen gegen das Grundgesetz

Neue Antwort, weil anderes Thema:
@Ps2spieler:
»Aber das ist Deutschland die Jungen(Zukunft) wird immer benachteiligt. Das liegt vor allem an der Politik «
Überleg bitte mal wer "Die Politik" ist und warum Du nicht dazu gehörst. Wenn Du etwas bewegt haben willst, dann bewege es!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
16.02.2007, 11:14 Uhr

zu: Versicherungen verstoßen gegen das Grundgesetz

kein GG verstoss.
wenn sachliche gründe vorliegen ist eine ungleichbehandlung kein problem.
"gleiches gleich, und ungleiches nach seiner massgabe der ungleichheit ungleich behandeln."

hier liegen sachliche gründe vor.
auch ausländer aus gewissen regionen müssen mehr bezahlen. wäre sonst auch ein verstoss.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Der Radfahrer muss warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden