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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
13.11.2006, 15:11 Uhr

Motorrad gedrosselt fahren auch im Ausland?

Hallo, was mich mal interesieren würde, zählt das Gesetz für 2 jahre fahren mit 34 ps beim Motorrad nur in Deutschland oder auch in allen europäischen Ländern Danke im voraus. Dürfte ich in Italien offene Maschinen fahtren?



mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.11.2006, 17:43 Uhr

zu: Motorrad gedrosselt fahren auch im Ausland?

da du einen deutschen führerschein hast, darfst du auch in italien nur mopeds bis 34 ps und dem entsprechenden leistungsgewicht fahren.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
13.11.2006, 18:30 Uhr

zu: Motorrad gedrosselt fahren auch im Ausland?

und des wissen die polizisten in andere Länder das in deutschlanfd beschränkt ist`? mal ne frage wie kann ein polizist feststellen ob maschine offen ist, interessiert mich mal weil kumpels von mir sind zwei jahre obwohl probezeit war offen gefahren und keiner hat was gemerkt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
13.11.2006, 21:02 Uhr

zu: Motorrad gedrosselt fahren auch im Ausland?

a) Eintragung in den Fahrzeugbriefen
b) Der Polizist hockt sich drauf, fährt um den Block und weiß, ob die Maschine offen is oder nicht...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
13.11.2006, 21:27 Uhr

zu: Motorrad gedrosselt fahren auch im Ausland?

ich werde es dem polizisten aber verbieten sich auf mein Motorrad drauzusetzten, lioeber zahle ich dann schleppwagen.

mfg demario.

Jo ich hab noch nie gehört das en polizist sich auf nem zweirad motorrad gehovkt hat und des gweprüft hab, das ist des erste mal wo ich des hör

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thorsten
14.11.2006, 08:08 Uhr

zu: Motorrad gedrosselt fahren auch im Ausland?

Es steht dann aber immer noch in deinen Fahrzeugpapieren.
Du kannst dem Polizisten ja verbieten in die Papiere zu schauen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
14.11.2006, 17:49 Uhr

zu: Motorrad gedrosselt fahren auch im Ausland?

mal angenommen ich bin auf der Landstrasse und ich gerate in eine Polizeikontrolle und die schauen Papiere, toll wissen ok der darf nur beschränkt fahren, die können aber net wissen ob des Motorrad offen ist, ich denk net das auf der Landstrasse die mit nem Motorrad Probefahren um zu gucken ob des wirklich beschränkt ist oder offen.
Deshalb würde mich interesieren ob Polizei so was überhaupt kontrolliert und vor allem WIE?

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
14.11.2006, 21:11 Uhr

zu: Motorrad gedrosselt fahren auch im Ausland?

Wenn du natürlich in den Papieren die Drosselung noch eingetragen hast, fällt es auf den ersten Blick nicht auf. Vielleicht gibt es aber andere Gründe für einen Verdacht... Entdrosselte Roller erwischt die Polizei ja auf oft genug. Eine Probefahrt musst du der Polizei natürlich nicht gestatten. Wenn aber ein ausreichender Tatverdacht besteht, vielleicht aufgrund einer vorangegangenen Geschwindigkeitsmessung, kann das Motorrad sichergestellt werden und wird dann von einem Sachverständigen untersucht.

Zur Ursprungsfrage: In deinem Führerschein gibt es ja zwei Zeilen für Klasse A, einmal beschränkt, einmal unbeschränkt. Diese Trennung gibt es EU-weit. Somit sieht auch ein italienischer Polizist, dass du nur beschränkt fahren darfst.
Wenn du A unbeschränkt im Direkteinstieg erworben hättest, wäre die Eintragung in der anderen Zeile und jeder Polizist in Europa kann sehen, dass du offen fahren darfst.
Ein Problem ergibt sicher leider trotzdem: Nach den 2 Jahren musst du deinen Führerschein nicht ändern lassen ... D.h. im Ausland müssen die Polizisten wissen, dass du nach 2 Jahren in D offen fahren darfst. Daher kann es ratsam sein, für häufigere Fahrten im Ausland sich einen neuen Führerschein mit der Eintragung von A unbeschränkt ausstellen zu lassen.

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