Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
17.06.2006, 00:54 Uhr

Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

Meine Frau hat es leider versäumt ihren Japanischen Führerschein innerhalb der 3-Jahresfrist in einen Deutschen bzw. Europäischen Führerschein umschreiben zu lassen.
Kennt jemand einen Weg, um dies im nachhinein doch noch zu erreichen?

Ich freue mich über Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
17.06.2006, 10:40 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

wie ist es mit der Umschreibung in einem anderen EU-Staat, der vielleicht andere Regelungen hat?
Oder Umschreibung in einem außereuropäischen Staat?
Oder durch einem längeren Aufenthalt in Japan?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.06.2006, 16:16 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

»einfachste möglichkeit wäre: zurück nach japan, in d-land abmelden, in japan anmelden und dann nach einigen monaten wieder in d-land anmelden.«

Das würde ich allerdings nicht als die "einfachste Möglichkeit" bezeichnen. Einfacher, schneller und vermutlich sogar kostengünstiger wäre der Besuch einer Fahrschule in Deutschland. Zwar müssen wegen Ablauf der 3-Jahres-Frist die Ausbildungsvorschriften eingehalten werden (14 Lektionen Theorieunterricht, 12 Sonderfahrten), aber möglicherweise braucht die Frau ja nur recht wenige Übungsstunden.

Übrigens hätte sie trotz Verstreichenlassens der 3-Jahres-Frist bei Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis dann keine Probezeit mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern okinawaoli
18.06.2006, 08:26 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

Hallo Sonhol,

danke für den Tipp, daran hatten wir auch schon gedacht. Weißt Du von einer Mindestzeit, in der man in Deutschland abgemeldet sein muß?

Oliver

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern frankenstein
27.06.2006, 20:55 Uhr

zu: Japanischen Führerschein nach 3 Jahresfrist umschreiben

schreib mir bitte mal ne mail , ich habe auch einen japanischen gehabt und ihn umschreiben lassen.
meine mail kgs@execs.com

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Überholverbote

Parkverbote

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen