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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern draculaus
10.04.2006, 21:27 Uhr

Habe ich noch den "alten" Führerschein?

Hallo!
Das ist hier mein erster Beitrag und damit erstmal ein HALLO an alle ;-)

Ich hätte da eine Frage zu (meinen) Führerschein.
Als ich den nämlich gemacht habe war ja gerade die Rede davon das Gesetz zu ändern in Bezug darauf das man nicht mehr mit dem Klasse 3 (B) bis 7,5T fahren kann usw.
Jetzt kann ich mich noch genau daran erinnern, das ich meinen Führerschein noch nach den "alten" Recht gemacht habe (war damals die Aussage des Fahrprüfers) Meine Prüfung habe ich ca. am 20.02.99 bis 26.02.99 gemacht das weiss ich ziemlich genau da ich den Führerschein nicht direkt bekommen habe da ich noch keine 18 war (27.02)
Jetzt steht natürlich auf meinen Führerschein das ich nur klasse B habe und nicht nach dem alten Recht.
Weiss einer von euch zufällig wie da die lage aussieht? Bzw. wann genau ist das "neue" gesetz damals in Kraft getreten?? Kann ich da noch was machen???
Schon mal danke.

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.04.2006, 22:17 Uhr

zu: Habe ich noch den "alten" Führerschein?

Das neue Fahrerlaubnisrecht ist am 01.01.1999 in Kraft getreten.
Wenn du VORHER 18 geworden wärst, hättest du bis zum 30. Juni 1999 noch die "alten" Klassen erwerben können.
Du bist also leider 2 Monate zu jung gewesen...

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10.04.2006, 22:33 Uhr

zu: Habe ich noch den "alten" Führerschein?

Das ging ja schnell. Vielen Dank euch beiden!
Da habe ich wohl pech gehabt ;(

Danke und Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.04.2006, 22:35 Uhr

zu: Habe ich noch den "alten" Führerschein?

Wens interessiert: Die Übergangsregelung steht in der FeV §76 Nr.10

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-104-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-104-B

Der gelbe Pkw muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Kreuzung

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Auf eine Gefahrstelle