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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern aw2304
28.10.2004, 18:52 Uhr

polnischen FS umschreiben?!?

Habe seit über 4 Jahren den polnischen Führerschein... habe ihn dort ganz legal erworben...

ich habe 2 staatsbürgerschaften, die deutsche und die polnische... bin auch in den beiden ländern gemeldet, lebe jedoch seit über 15jahren in deutschland...

kann ich den führerschein hier in deutschland umschreiben? und gilt hier die 185 tage regel???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern u-manrace
14.11.2004, 10:51 Uhr

zu: polnischen FS umschreiben?!?

ich würde es auch so machen und den führerschein in polen in einen eu führerschein umwandeln lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern anna11
19.11.2004, 15:14 Uhr

zu: polnischen FS umschreiben?!?

Ich habe die Beiträge oben gelesen. Ich bin poln. Staatsbürgerin und lebe seit 9 Jahren in Deutschland. Wie ich gehört habe, ist es für eine Umschreibung des Führerscheins zu spät. Meine frage ist: darf ich tatsächlich mit dem in Polen ausgestellten Eu-Führerschien in Deutschland fahren? Ist es tatsächlich so, dass nach 3 jahren eine Umschreibung nicht möglich ist? Ich bitte um eine Antwort.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
19.11.2004, 15:19 Uhr

zu: polnischen FS umschreiben?!?

also, da polen ja der EU beigetreten ist, gelten auch dort die bestimmungen der europäischen union.. demnach halt auch die geschichten mit dem FS... also darfst du ganz legal mit einem polnischen EU FS in deutschland fahren

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern anna11
19.11.2004, 21:15 Uhr

zu: polnischen FS umschreiben?!?

Danke für die Antwort. Welche Unterlagen brauche ich? Sind ärzliche Gutachten notwendig, oder muss man nur einen Antrag stellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kinga20
24.02.2005, 12:53 Uhr

zu: polnischen FS umschreiben?!?

Geh doch einfach mal zum Amt und frag nach, ob die noch Unterlagen brauchen. Ich denke, aber nicht.
Ich kenn mich da auch nicht so aus.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-016 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten älterer Fußgänger ist an Zebrastreifen häufig zu beobachten?

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

Sie betreten unerwartet die Fahrbahn

Sie blicken weder nach links noch nach rechts

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- sich besonders weit rechts einordnen