Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tobi
22.06.2003, 13:37 Uhr

Darf man in Frankreich 50ccm Roller ohne Führerschein fahren

Ich hab gehört, dass man in Frankreich Mokicks und 50ccm Roller ohne Führerschein fahren darf, vorrausgesetzt man ist 14 Jahre alt. Stimmt das??

Ich würde mich über rasche Antworten freuen, weil ich demnächst in den Urlaub fahr un dort ein bisschen rumdüsen will. Leider hab ich noch keinen Führerschein und deshalb wollt ich mal fragen. Grüße Tobi

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Jan P.
22.06.2003, 15:30 Uhr

zu: Darf man in Frankreich 50ccm Roller ohne Führerschein fahren

Ab 16 ohne ohne Führerschein, wobei die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs 45 km/h betragen muss und das Fahrzeug versichert sein muss. Wie das aussieht, wenn nur eine deutsche Versicherung besteht, kann ich nicht sagen.

Ab 14 mit einer französischen Prüfbescheinigung (sogenanntes brêvet), die mitgeführt werden muss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Freebiker
23.06.2003, 19:09 Uhr

zu: Darf man in Frankreich 50ccm Roller ohne Führerschein fahren

Du darfst in Frankreich nur ab 14 fahren, wenn dort dein Wohnsitz gemeldet ist. Stell Dir mal vor, Du hast in Frankreich einen Unfall, bist es schuld und musst es Deiner Versicherung melden, so gilt automatisch deutsches Recht, da Du dort ja auch versichert bist. Wenn Du jedoch unter 15 bist, hat die Versicherung kein Recht, für den Schaden aufzukommen und wenn Du Pech hast bekommst noch eine Strafe wegen fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Ist es jedoch umgekehrt und Du bist nicht schuld, kann es möglich sein, das Du sehr lange warten musst, das Du finanziell entschädigst wirst, wenn überhaupt ( spreche aus eigener Erfahrung). In Frankreich ist es anders als bei uns, das du bei der Anmeldung deines Fahrzeuges eine Versicherungskarte vorlegen musst. Dort kannst Du sofort dein Fahrzeug anmelden und musst dich dann selber um die Versicherung kümmern, was von vielen vernachlässigt wird. Also, ich würde mir das nochmal überlegen und lieber ein Jahr warten.
Gruss Martin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Freebiker
23.06.2003, 20:06 Uhr

zu: Darf man in Frankreich 50ccm Roller ohne Führerschein fahren

Sorry, hab ich noch vergessen. Wenn man in Frankreich eine Schule besucht, bekommt man dort eine Prüfbescheinigung, mit der man ab 14 Mofa und Roller bis 50ccm fahren darf. Sonst gilt erst ab 16 Jahren, d.h. Du darfst mit einem deutschen Mofaführerschein unter
16 Jahren nicht in Frankreich fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern futu
25.06.2003, 17:03 Uhr

zu: Darf man in Frankreich 50ccm Roller ohne Führerschein fahren

hmm also anders als die beiträge zuvor kenne ich das so, dass man mit 14 auch als ausländer der nur als tourist da ist dort gemietete 50ccm roller ohne fürherschein machen darf, jedenfalls war das bei mir immer so, und ich hoffe ich bin nicht die ganze zeit illegal gefahren.

es gibt aber noch einen neuerung, die man beachten sollte: wenn man früher im ausland ohne fürherschein illegal gefahren ist, konnte man normalerweise in deutschland mit 18 trotzdem den normalen fürherschein machen, als sei nichts gewesen. diese regelung wurde jetzt geändert; wer ohne fahrerlaubnis im ausland fährt darf in deutschland erstmal keinen fürherschein machen, als wäre er in deutschland ohne gefahren.
europäische union lässt grüßen :)

cya futu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
25.06.2003, 17:15 Uhr

zu: Darf man in Frankreich 50ccm Roller ohne Führerschein fahren

ist das auch so wenn ich z.b. in Österreich mit meinem 125er und A1 schein fahre (bin 16) ? oder darf ich dann hier meinen Führerschein behalten und muss nich auf den Autofs länger warten weil ich nach deutschem recht ja fahren darf??

mfg
ALex

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan
21.08.2003, 22:46 Uhr

HÄÄÄÄ

Ich blick eure beiträge nicht ganz.
Alle sagen was anderes.
Darf ich, wenn ich mir mit 14 da als tourist nen 50ccm Roller miete fahren, oder nicht???
Und solange ich keinen Unfall mache, hab ich auch kein Problem mit der Versicherung, also darf man auf keinen Fall einen Unfall machen.
Was passiert denn, wenn die Polizei mich überprüft, auf Papiere und so, was muss ich denen dann zeigen/sagen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nighti007
22.08.2003, 02:09 Uhr

zu: Darf man in Frankreich 50ccm Roller ohne Führerschein fahren

Witzig *g*
Keinen Unfall haben plant wohl jeder im Straßenverkehr aber wenns blöd läuft kannst du s auch nicht ändern ;)
Was hälst du davon wenn du einfach hinfährst und die von der Rollervermietung fragst ? Die wissen an wen sie vermieten dürfen und WENN du Papiere benötigst bekommst du den Roller ohne diese sowieso nicht...also einfach abwarten ;)

Da diese Diskussion bereits etwas älter ist, kann hier nicht mehr geantwortet werden.
..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zu Auffahrunfällen führen?

Zu dichtes Auffahren

Unaufmerksamkeit

Unerwartet starkes Bremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen

- bremst unerwartet

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät