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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mcb25
12.01.2017, 21:52 Uhr

In Probezeit geblitzt mit fremden Firmenwagen

Hallo Leute,

ich habe ein Problem, nämlich bin ich noch in der Probezeit und wurde auf der Autobahn mit 21 km/h (Toleranz bereits abgezogen) zu viel geblitzt worden. Dies geschah mit dem Firmenwagen, des Freundes der Mutter eines Freundes von mir, der bei BMW angestellt ist. Heute kam jetzt die Post mit Foto von mir (allerdings nicht wirklich gut zu erkennen) zusammen mit einem Zeugenfragebogen.
Hat irgendjemand einen Tipp oder eine Idee, wie ich da eventuell noch rauskomme? Ich weiß, dass es mein Fehler war, aber AFS und zwei Jahre längere Probezeit wäre echt mega scheiße.
Das Problem ist halt, dass BMW bei sowas nicht wirklich kooperativ ist und Druck macht, dass der richtige Fahrer angegeben werden soll und außerdem, dass der Freund bei dem Zeugefragebogen angeben muss, wer das Auto gefahren ist bzw. wer es im Tatzeitraum hatte und er nicht wie bei dem Anhörungsbogen abstreiten kann, dass er es war, ohne weitere Angaben zu machen.
Geblitzt wurde mit dem PoliScan Speed mobil, der, wie ich gelesen hat, auch oft ungültige Messergebnisse liefert, aber ob sich da ein Einspruch lohnt? Der müsste ja vor allem durch einen Anwalt kommen, da ich von sowas keine Ahnung habe und somit nochmal mehr Kosten hätte..

Ich wäre wirklich für jeden Tipp dankbar,

Vielen Dank und Liebe Grüße

Mcb25

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schankmark74
01.02.2017, 15:42 Uhr

zu: In Probezeit geblitzt mit fremden Firmenwagen

Puh, das ist schwierig. Einerseits könnte dein Freund die "Schuld" auf sich nehmen - aber damit könnte er sich viele Probleme einhandeln. Dann muss er seinem Chef gegenüber ja erklären, was er zu diesem Zeitpunkt mit dem Wagen gemacht hat... das könnte echt übel werden.

Die Firma will bestimmt auch genau wissen, was da passiert ist.

Schau mal hier, vielleicht findest du hier ein paar infos http://www.autounfall.net/unfall-mit-firmenwagen/

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaHoHe
01.02.2017, 16:23 Uhr

zu: In Probezeit geblitzt mit fremden Firmenwagen

Ehrlichkeit ist hier angebracht! Sonst handelt es sich um eine Falschaussage. Man sollte eben auch zu dem Mist stehen, den man verzapft!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mariaG
02.02.2017, 14:22 Uhr

zu: In Probezeit geblitzt mit fremden Firmenwagen

Hmm.. da musst du abwägen. Zeit und Geld in einen Anwalt stecken und das Risiko eingehen, dass nichts bei raus kommt oder ein AFS und verlängerte Probezeit.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge

Auf ein Ãœberholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine scharfe Rechtskurve

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

- eine starke Steigung