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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ColdWeather
03.07.2015, 20:26 Uhr

Falschparker mit Regierungskennzeichen.

Habe heute einen Wagen, - einen dicken Merz mir Kennzeichen wie M-xxx, - auf dem Bürgersteig hinter den herausnehmbaren Abgrenzungspfosten, die bestimmt Feuerwehrzufahrt markieren, direkt vor dem Haupteingang des Universitätskrankenhauses in Köln gesehen. Kein Warnblinker, bestimmt kein Notfall. Die Parkhauseinfahrt mit den ersten 30 Min kostenlos war 100m weiter. Habe mir Fotos gemacht. Soll ich die Frechheit veröffentlichen, und wenn ja, auf welchen Foren noch, damit es richtig öffenlich wird?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
03.07.2015, 22:42 Uhr

zu: Falschparker mit Regierungskennzeichen.

"die bestimmt Feuerwehrzufahrt markieren"
Markieren sie eine solche Zufahrt oder nicht?

"bestimmt kein Notfall"
Weißt du das sicher?

Weißt du ob dieses Auto nicht die entsprechende erlaubnis dazu hatte?

Von daher wär ich erstmal vorsichtig in einem solchen Fall von einer Frechheit zu sprechen ohne alle Fakten zu kennen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ColdWeather
03.07.2015, 23:42 Uhr

zu: Falschparker mit Regierungskennzeichen.

1. Das Auto war ordentlich, also gerade geparkt, ohne Hektik.
2. Ich konnte keine Schilder unter der Windschutzscheibe ausmachen, die auf irgendeine Berechtigung hingewiesen hätten.
3. Die herausnehmbaren Pfosten sperren einen Teil des Bürgesteigs ab, direkt an der Einfahrt zum Innenhof des Krankenhauses. Die Pfosten werden bestimmt entfernt, wenn ein langes Feuerwehrfahrzeug von der relativ schmalen Strasse am Krankenhaus in den Innenhof reinfahren muss; der Wagen versperrte diese Kurve.
4. Alle müssen sich an die StVO halten, auch der Wagen mit dem Kennzeichen M-972, oder? Übrigens, indem ich hier das Kennzeichen publiziere, verstosse ich nicht gegen Datenschutzgesetzt: der Wagen gehört zu einer Behörde, nicht einer Person/einem Privatunternehmen, also ist öffentlich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124

Hier beginnt eine Zone mit einer

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?

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