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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borisss
27.05.2015, 10:23 Uhr

Gabelstapler - Fahrschule auch privat nötig?

Hallo zusammen, um mich kurz zu fassen:
In meiner Familie steht in Kürze ein grosses Fest an und für die ganze Logistik dachte ich, man könnte ja auch einfach einen Stapler mieten. Ich hab da auch etwas Passendes gefunden (http://www.hks-hyster.ch), als ich auf der Suche nach einem Gabelstapler als Elektrostapler war. Nun meine Frage: ich bin schon häufig Stapler gefahren, habe aber kein Staplerschein. Benötige ich für den privaten Gebrauch einen Führerschein?

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15.06.2015, 10:39 Uhr

zu: Gabelstapler - Fahrschule auch privat nötig?

Hi Boriss,
wenn du den Gabelstapler Privat führst brauchst du nur einen Führerschein der Klasse L ist beim normalen PKW mit drin. Ansonsten brauchst du den Flurförderschein nach DGUV Grundsatz 308 - 001 vormals BGG 925.
Falls du es im Betrieb fahren willst schau mal her rein
http://bfs-staplerschein.de/ und frag ob dein Betrieb das unterstützt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-004 / 3 Fehlerpunkte

Was kann das Telefonieren des Fahrzeugführers während der Fahrt bewirken?

Ablenkung durch die Bedienung

Ablenkung durch das Gespräch

Ablenkung ist ausgeschlossen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- den Verletzten Hilfe leisten

- die Unfallstelle absichern

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern