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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mimpimanis
16.10.2005, 14:56 Uhr

Zu sechst im auto

hi,
ich habe da einen freund.....
und dieser freund ist gestern mit 6 peronen im pkw nach hause gefahren. der pkw ist für 5 personen ausgelegt(gurte!). hat dieser "freund" sich nun eigetnlic strafbar gemacht. was wäre bei einer kontrolle passiert?
vielen dank,
der freund

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.10.2005, 15:03 Uhr

zu: Zu sechst im auto

Er hat sich nicht strafbar gemacht und bei einer Kontrolle wäre gar nichts passiert. Man kann im Auto so viele Leute mitnehmen, wie man will, sofern die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird und der Fahrer bei der Bedienung des Fahrzeugs nicht behindert wird.

Empfehlenswert ist das aber nicht, weil bei einem Unfall der ungesicherte Mitfahrer natürlich schlechte Karten hat und sich deshalb auch von der Haftpflichtversicherung ein Mitverschulden anlasten muss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
16.10.2005, 16:14 Uhr

zu: Zu sechst im auto

georg: das gilt aber auch nur wenn zuminest die theoretische möglichkeit besteht dass alle sich angurten-gurtpflicht.
im besten fall hätte doch mindestens der eine ohne gurt ne strafe zahlen müssen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
16.10.2005, 16:38 Uhr

zu: Zu sechst im auto

achnee, ich hol also alle gurte aus dem auto raus un nd mus mich folglich nciht mehr anschnallen oder wie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
16.10.2005, 17:38 Uhr

zu: Zu sechst im auto

Genau so isses, sicherheitshalber auch noch die Sitze raus.
Also ich kenne die Diskussion um die Sache mit angeblich beliebiger Personenzahl, hat das aber nicht eher was mit der grundsätzlichen Beschreibung von PKW überhaupt zu tun?
Müssen nicht vielmehr für jeden Mitfahrer geeignetetes Gestühl und Gurt vorhanden sein?

Dürfte ich dann z.B. einen Schlepper vollknallen mit Leuten obwohl nur ein Sitzplatz eingetragen ist?
Rechts und links kriegt man jeweils zwei auf den Kotflügel und auf die Motorhaube gehen so sicher drei Stück (wegen der Sicht müssen die sich halt ducken)und auf der Ackerschiene können sich etwa vier Stück verlustieren.

Und wieso wird bei Linienbussen die Menge der Stehplätze eingetragen, wieso bei Reisebussen die Liegplatzzahl die übrigens mit geeigneten Rückhaltesystemen ausgestattet sein müssen?

Ich frage ja bloß, wo es doch heißt einzig der Fahrer dürfe in der Bedienung nicht eingeschränkt werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.10.2005, 17:38 Uhr

zu: Zu sechst im auto

Lies doch erst mal die Links, die MF oben angegeben hat. Du darfst natürlich nicht einfach die Gurte aus deinem Auto ausbauen, aber anschnallen müssen sich eben nur soviele Personen, wie auch Gurte vorhanden sind, d.h. dass bei 6 Personen i.d.R. einer nicht angeschnallt ist. Und der mus dann auch keine "Strafe" bezahlen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
16.10.2005, 18:58 Uhr

zu: Zu sechst im auto

Hatte ich doch schon vor längerem, darf ich also mir den Schlepper mit Leuten vollhocken?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
16.10.2005, 23:40 Uhr

zu: Zu sechst im auto

warte mal-wenn ich also meine cousine mit 4 ihrer freundinenen (alle um die 13,, über 1, 50) vom schwimmbad abhole, im auto also konsequent eine person mehr als gurte habe, dann muss sich eine nicht anschnallen une ich krieg kein zoff? obwohl das mädel gerade mal 13 ist????? das kanns doch nicht sein......

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Viviane
17.10.2005, 10:45 Uhr

zu: Zu sechst im auto

nur hab ich grad keine stvo griffbereit.......

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.10.2005, 22:10 Uhr

zu: Zu sechst im auto

übrigens dürfen keine Personen auf einer Ladefläche transportiert werden, um die Schlepper- Frage zu beantworten. Daher darf man im Kombi auch nicht das, was jeder "Kofferraum2 nennt, laut Rechtssprechung aber eine LAdefläche ist, zuknallen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B

Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet

Dass von rechts ein Fahrzeug kommt

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Einbahnstraße

Abbiegen verboten

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren