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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michi2
21.02.2017, 16:37 Uhr

zu: Handy am Steuer

da kannste leider so rein gar nichts dran ändern, außer es ausbaden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HaHoHe
03.03.2017, 15:47 Uhr

zu: Handy am Steuer

Nein, das kannst du nicht umgehen. Das ist auch gut so, konzentriere dich in Zukunft einfach aufs Fahren!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wissensdurst
08.03.2017, 09:54 Uhr

zu: Handy am Steuer

Da kannst du nichts umgehen. Dann wäre es auch sinnlos.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lukas2017
10.04.2017, 22:53 Uhr

zu: Handy am Steuer

Leider kann man es nicht umgehen. Das nächste mal Handy weg beim Fahren!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Julia5
23.05.2017, 12:50 Uhr

zu: Handy am Steuer

Das kannst du leider nicht mehr ändern. Auch die großen Versicherer haben für 2017 Änderungen bei den Haftungsbedingungen bei einem Unfall angekündigt. So haben Allianz und Europa (Artikel: https://www.kfzversicherungen-testsieger.de/europa/) die Prozente für die Mitschuld zum Lasten des Versicherten gestellt, wenn der Unfall durch die Benutzung eines Handys entstanden ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
27.05.2017, 10:03 Uhr

zu: Handy am Steuer

[cite]ich habe recherchiert [/cite]
Das ist schon mal gut. Wäre aber vorteilhafter gewesen, Du hättest es eher gemacht. Dann wären dir diese Unannehmlichkeiten erspart geblieben.
Und in der Fahrschule wurde dazu sicher auch was mitgeteilt. Das hast du dann wohl nicht ernst genommen. Pech gehabt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Bahnübergängen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Fahren auf Gefällstrecken

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Nasse oder glatte Fahrbahnen